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Wohnungen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden

24.10.2014 (fjh)
Mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen ab dem 1. Januar 2015 alle Wohnungen in Hessen. Darauf haben der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Kreisfeuerwehrverband Marburg-Biedenkopf am Freitag (24. Oktober) hingewiesen.
"Am 31. Dezember 2014 endet die Frist zur Ausstattung von bestehenden Wohnungen", erläuterte Kreisbrandinspektor Lars Schäfer.
"Das ist jedoch keine lästige Pflicht", ergänzte Landrätin Kirsten Fründt. "Vielmehr sind Rauchmelder echte Lebensretter."+
Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland durch Brände. Die Mehrheit davon befand sich in Privathaushalten.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
"Die meisten Brandopfer - rund 70 Prozent - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden", erläuterte der Kreisbrandinspektor. "Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sind an den Folgen einer Rauchvergiftung gestorben."
Tagsüber werde ein Brand meist schnell entdeckt und gelöscht. Nachts hingegen schlafe auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
"Brandrauch ist ein lautloser Killer, der seine Opfer im Schlaf überrascht", warnte Schäfer. "Nur wenige Atemzüge genügen: Die giftigen Bestanteile des Rauchs benebeln die Sinne und die Opfer verlieren innerhalb von Sekunden Orientierung und Bewusstsein."
Eine vergleichsweise günstige Lebensversicherung sind Rauchmelder. Sie retten Leben. Denn der lautstarke Alarm des Rauchmelders - auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt - weckt die Bewohner, warnt sie rechtzeitig vor der tödlichen Gefahr und verschafft ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und ihre Familie in Sicherheit zu bringen und um Hilfe zu holen.
In Hessen gilt bereits seit 2005 für Neu- und Umbauten von Wohngebäuden die Einbaupflicht für Rauchmelder. Bestehende Wohnungen müssen nun bis 31. Dezember 2014 mit den Rauchmeldern ausgestattet sein.
Die Einbaupflicht erstreckt sich auf Schlafräume, Kinderzimmer, Flure und Treppenräume, die als Rettungsweg genutzt werden. Geregelt ist das in der Hessischen Bauordnung (HBO).
In Küchen oder Bädern empfiehlt es sich hingegen nicht, Rauchmelder zu installieren. Durch Wasserdampf oder Küchendunst kann es dort zu Fehlalarmen kommen.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer einer Wohnung, bei Mietwohnungen ist es der Vermieter. Für die Betriebsbereitschaft der Geräte ist der unmittelbare Nutzer, also der Bewohner oder Mieter der Wohnung zuständig. Es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle, ob der Rauchwarnmelder noch betriebsbereit ist und ob die Batterie noch genug Kapazität hat. Dazu ist an jedem Rauchwarnmelder ein Testknopf angebracht. Wird dieser Knopf gedrückt und der Rauchwarnmelder gibt einen kurzen Alarmton von sich, ist das Gerät noch betriebsbereit. Zudem sind die meisten Geräte mit einer kleinen Lampe ausgestattet. So lange diese Lampe in regelmäßigen Abständen kurz aufblinkt, ist alles in Ordnung. Auch zeigen Rauchmelder mit einem regelmäßigen kurzen Piepton an, wenn die Batterieleistung zur Neige geht.
Auch für gehörlose Menschen gibt es eine Regelung: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen die gesetzlichen Krankenkassen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen.
Das BSG argumentiert, dass es sich bei den Rauchmeldern für Gehörlose um Hilfsmittel handelt, die dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Rauchmelder gehören laut BSG "als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen".
Für Gehörlose sind akustische Rauchmelder nicht ausreichend. Die Betroffenen sind auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Auch handele es sich bei den Rauchmeldern mit Lichtsignalanlage nicht um "allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens", befand das BSG.
Am besten werden Rauchmelder mittig an der Decke angebracht, da der Brandrauch nach oben steigt. Dazu werden sie mit kleinen Schrauben befestigt. Alternativ gibt es auch Lösungen mit kleinen magnetischen Platten, die an die Decke geklebt werden.
"Die Batterie in einem Rauchmelder hält normalerweise mehrere Jahre", versprach Schäfer. "Wir erleben es immer wieder, dass zwar Rauchmelder vorhanden sind, diese aber, teilweise noch in der Originalverpackung, in einer Schublade des Wohnzimmerschrankes liegen. So nützen die Geräte aber nichts."
"Wir geben im privaten Umfeld teilweise viel Geld für Versicherungen oder Sicherheitseinrichtungen in unseren Autos aus", sagte die Landrätin. "Da sollten ein paar Euro für das eigene Leben und das Leben der Familie in den eigenen vier Wänden nicht zu viel sein."
Rauchmelder kann man in Bau- und Elektronikmärkten oder bei Elektrofachhändlern erwerben. Käufer sollten dabei nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Qualität der Geräte. Wichtig ist die CE-Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die DIN "EN 14604" oder das VdS-Prüfzeichen.
Mmöglich ist auch, Rauchmelder in verschiedenen Räumen per Funk miteinander zu verbinden. Wenn ein Rauchmelder Alarm schlägt, werden automatisch auch die anderen angeschlossenen Rauchmelder aktiviert.
Rauchmelder arbeiten nach dem foto-elektronischen Prinzip: Eine Lichtquelle im Rauchmelder strahlt Licht aus, das nicht auf die eingebaute Fotozelle trifft. Erst durch eindringenden Brandrauch wird der Lichtstrahl gestreut und auf die Fotozelle gelenkt. Die Fotozelle schließt einen Stromkreis, und der Alarm wird ausgelöst.
Informationen dazu gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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