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In Mietwohnungen


Räumungsklage wird vor Amtsgericht verhandelt

20.05.2014 (bmh)
Über eine Räumungsklage gegen einen Mieter hat das Amtsgericht Marburg am Dienstag (20. Mai)verhandelt. Der Marburger wirft seinem Vermieter vor, den Hausfrieden zu stören.
Der Vermieter sei unangemeldet in die Wohnung eingedrungen. Das will der Mieter ihm juristisch untersagen. Der Vermieter weigert sich den Mietvertrag einzuhalten. Darin steht, dass Begehungen durch die Hausverwaltung angekündigt werden müssen.
Im Winter kündigte der Vermieter der ganzen Wohngemeinschaft fristlos. Zudem strengte eine Räumungsklage.
Das Amtsgericht traf noch keine Entscheidung. Vielmehr vertagte es die weitere Verhandlung auf Dienstag (1.Juli) um 13:00.
Die Gruppe (T)Raumklinik - für ein Recht auf Stadt Marburg" ist auf den Ausgang der Verhandlungen gespannt. Das Eindringen durch Angestellte der VermieterInnen sei in Marburg gängige Praxis. Mit Einzelzimmermietverträgen werde versucht, diesen Verstoß gegen das Mietrecht zu vertuschen.
Das große öffentliche Interesse an der Verhandlung verdeutliche den miserablen Zustand des Mietrechts in Marburg.
"Wir fordern die Einhaltung von mietrechtlichen Standards trotz und gerade bei angespannten Wohnraumsituationen wie in Marburg.", erklärte die Gruppe. "Wir verurteilen Zwangsräumungen, da VermieterInnen so ihre Machtposition auf dem Markt ausnutzen und unliebsame MieterInnen einfach loswerden und in die Obdachlosigkeit drängen."
Wanja Schneider von der Gruppe (T)Raumklinik sagte dazu: "Mietrecht muss geschützt werden - wir hoffen, dass diese Verhandlung und der juristische und politische Kampf anderen MieterInnen Mut macht, auch ihren VermieterInnen entgegenzutreten und ihr Mietrecht einzufordern".
pm: (T)Raumklinik-für Recht auf Stadt
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