19.02.2014 (fjh)
Studierende des "Trial-Monitoring-Programme" beim Institut für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) der Philipps-Universität verfolgten das Verfahren gegen einen früheren ruandischen Bürgermeister. Seit Beginn des Verfahrens gegen den Ruander Onesphore R. am 18. Januar 2011 dokumentierten die Marburger Prozessbeobachter jeden der insgesamt 120 Verhandlungstage am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, in denen der ruandische Völkermord im Jahr 1994 erstmals vor einem deutschen Gericht thematisiert wurde.
Bereits während des Prozesses, in dem der Angeklagte wegen Beihilfe zum Völkermord in Ruanda zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, dienten einzelne Entscheidungen und Anträge des Staatsschutzsenats am OLG immer wieder als Lehrbeispiel für die Prozessbeobachter. Im Rahmen der Projektgruppentreffen wurden die Vorgänge in Frankfurt regelmäßig diskutiert. Das ermöglichte den Studierenden ein vertieftes Verständnis der Regeln der Strafprozessordnung.
Nachdem dass Verfahren durch die Urteilsverkündung am Dienstag (18. Februar) sein vorläufiges Ende gefunden hat, werden die Prozessbeobachter (Monitors) beginnen, das Verfahren genauer zu analysieren. Die Studierenden werten verfahrensrechtliche Besonderheiten aus. Dazu gehören die Videovernehmung von Zeugen in großem Umfang, die Verfahrensdauer und Terminierung von Verhandlungstagen, Verfahrensrechte des Angeklagten und der Nebenkläger sowie die Bewertung von Beschlüssen wie etwa zur Fortdauer der Untersuchungshaft.
Darüber hinaus befassen sie sich mit der materiell-rechtlichen Seite des Verfahrens Sie analysieren die Zeugenaussagen sowie Fragen zur Täterschaft und Teilnahme. Die Marburger Prozessbeobachter erwarten gespannt die schriftliche Urteilsbegründung, um das Urteil an ihren eigenen Aufzeichnungen zu messen.
pm: Philipps-Universität Marburg
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