07.01.2014 (fjh)
Ffür behindertengerechte Umbauten in bestehenden, selbst genutzten Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld stellt das
Land Hessen auch im Jahr 2014 wieder Kostenzuschüsse bereit. Darauf hat der
Landkreis Marburg-Biedenkopf am Dienstag (7. Januar) hingewiesen. Als "selbst genutzt" gelten Wohnungen, die vom Eigentümer oder nahen Angehörigen genutzt werden.
Förderungsfähig sind Kosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der Zuschuss kann bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Bauvorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist und mit dem Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde. Ebenso dürfen nicht allgemeine Modernisierungen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich behindertentypische Verbesserungen.
Baumaßnahmen kann man bis spätestens Montag (17. März) beim Landkreis formgerecht anmelden. Nähere Informationen und das Anmeldeformblatt erhalten Interessierte mit Wohnort im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Landratsamt beim Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz unter der e-Mail
WagnerMta at Marburg - Biedenkopf
. de oder direkt auf der Internetseite der WI-Bank
www.wibank.de.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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