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Vor 50 Jahren


Am 20. Dezember 1963 wurde der Auschwitz-Prozess eröffnet

20.12.2013 (fjh)
Am 20. Dezember 1963 wurde vor dem Landgericht Frankfurt am Main das Verfahren in der Strafsache Mulka u.a. eröffnet. Einigen Widerständen - insbesondere in der Justiz - zum Trotz gelang es dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauernach jahrelangen Vorbereitungen, eine Vielzahl von Einzelverfahren zum größten Prozess der deutschen Nachkriegsgeschichte zusammenzuführen, der als "Auschwitz-Prozess“ in die Geschichte einging.
"Der Prozess stellt den einzigartigen Versuch dar, die verschiedenen Ebenen der Vernichtungsmaschine Auschwitz von Kommandanten bis zu den - in dem Vernichtungslager tätigen - Ärzten in einem Strafprozess abzubilden", erläuterte Prof. Dr. Christoph Safferling. Er ist Leiter des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) an der Philipps-Universität.
Bauer war einer der wenigen Juristen, die aus dem Exil während der NS-Gewaltherrschaft nach Deutschland zurückkehrten. Den Anklägern um Bauer sei es nicht nur gelungen, die Morde und Gräueltaten strafrechtlich zu verfolgen, sondern die Verhältnisse im Lager, die systematische Vernichtung von Menschenleben und die Organisation des Konzentrationslagers der breiten Bevölkerung vor Augen zu führen.
"Durch diesen Prozess wurde die deutsche Bevölkerung fast 20 Jahre nach Ende des Krieges schonungslos mit der Organisation des Holocaust konfrontiert", resümierte Safferling. Darauf wies besonders Oberstaatsanwalt a. D. Gerhard Wiese - einer der drei am Verfahren beteiligten Ankläger - in einem Vortrag über das Verfahren im Dezember vor 200 Marburger Studierenden, Wissenschaftlern und interessierten Bürgern hin.
In der Folgezeit konnten weitere Ermittlungsverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen eingeleitet werden. Die meisten Verfahren mussten aber eingestellt werden, nachdem das Bonner Justizministerium 1968 das Strafgesetzbuch geändert und so unerwartet eine Verjährung herbeigeführt hatte. Der Auschwitz-Prozess bleibt auch deswegen zentral für die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen.
pm: Philipps-Universität Marburg
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