19.12.2013 (fjh)
Ihre Kinder bis zum 15. Januar 2014 anmelden sollten Eltern, die im Kindergartenjahr 2014/2015 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen wollen. Betroffen davon sind Kinder, die in der Zeit vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 drei Jahre alt werden.
Die Bitte um Anmeldung dient dem Fachdienst Kinderbetreuung der
Universitätsstadt Marburg als Grundlage für eine rechtzeitige Planung und Organisation der Platzvergabe. Erfahrungsgemäß trägt dieses Verfahren dazu bei, dass die Wünsche der Eltern für eine Einrichtung ihrer Wahl dadurch am ehesten berücksichtigt werden.
Für die städtischen Tageseinrichtungen können die Eltern ihre Kinder beim Fachdienst Kinderbetreuung oder direkt in der ausgewählten Tageseinrichtung anmelden. Die Platzzusage erfolgt dann über den Fachdienst Kinderbetreuung.
Bei den Tageseinrichtungen der Freien Träger erfolgt die Anmeldung der Kinder direkt bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung. Eine Adressenliste aller Kinderbetreuungseinrichtungen in der Universitätsstadt Marburg ist beim Fachdienst Kinderbetreuung
erhältlich.
pm: Stadt Marburg
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