04.11.2013 (fjh)
Eine aufmerksame Zeugin verhinderte auf dem Kunsthandwerkermarkt einen Diebstahl. Sie hatte einen Mann beobachtet, der Taschen von einem Verkaufsstand wegnahm und fortging, ohne zu zahlen. Die Zeugin sprach den Mann und zugleich den Sicherheitsdienst an. Damitd verhinderte sie den Diebstahl. Der ertappte 58-jährige Mann hatte übrigens genügend Geld dabei, um die Waren zu bezahlen. Er räumte die Vorwürfe ein.
Das Leuchten von Taschenlampen weckte das Misstrauen von Zeugen und ließ sie am Freitag (25. Oktober) gegen 22.40 Uhr die Polizei anrufen. Die Streife nahm daraufhin zwei Männer im Alter von 30 und 34 Jahren genau in dem Augenblick fest, als sie die Baustelle eines ehemaligen Hotels am Krummbogen verließen. Die Verdächtigen hatten zahlreiche neue Trennscheiben, diverse Arbeitsmittel und Lampen im Gepäck. Da sie zudem verbotene
Einhandmesser mitführten, müssen sie sich sogar wegen Diebstahls und Einbruchs mit Waffen verantworten. Ausreichende Haftgründe lagen dennoch nicht vor.
In diverse Keller eines Wohnblocks an der Weintrautstraße drang ein Einbrecher aAm Freitag (1. November) ein. Derzeit steht nicht fest, ob und was der Täter in den gewaltsam geöffneten und durchsuchten Kellerverschlägen gestohlen hat.
Offenbar über das Dach stieg ein Einbrecher in der Nacht zum Samstag (2. November) in eine Buchhandlung an der Barfüßerstraße ein. Dabei richtete er einen Gesamtschaden von mindestens 2000 Euro an. Er blieb bislang ungesehen und damit unerkannt. Vielleicht gibt es aber Zeugen der vermutlich nächtlichen Kletterpartie.
Beim Einbruch in Kellerräume eines Mehrfamilienhauses am Renthof erbeutete der Täter zwischen Montag (28. Oktober) und
Samstag (2. November) mindestens zwei Stihl Kettensägen. Möglicherweise gibt es Zeugen, die den Transport der Sägen in diesem Zeitraum sahen und sich an den oder auch die Träger erinnern.
In der Schückingstraße warfen Unbekannte das äußere Glas des doppelt verglasten Fensters eines Wohnheims ein. Es ergaben sich keine Hinweise auf den Täter der Sachbeschädigung, durch die ein Schaden von mindestens 200 Euro entstand. Die Tatzeit lässt sich bislang lediglich eingrenzen auf die Zeit von Samstag (26. Oktober) bis Freitag (1. November).
pm: Polizei Marburg
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