09.10.2013 (fjh)
Die Stellplatzsatzung vom 31. März 1995 soll überarbeitet und aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Das Baudezernat der
Universitätsstadt Marburg hat daher einen Satzungsentwurf erarbeitet.
Er wurde an die Stadtverordnetenversammlung (StVV) weitergeleitet.
In Ihrer Sitzung am Freitag (30. August) hat sie beschlossen, ein Beteiligungsverfahren für Träger öffentlicher Belange und verschiedene Interessenvertreter durchzuführen. Angeschrieben wurden in diesem Rahmen insgesamt gut 50 Verbände, Institutionen sowie Ortsbeiräte. Sie alle wurden um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus sollen auch die Bürgerinnen und Bürgern Marburgs Gelegenheit erhalten, den Satzungsentwurf einzusehen und gegebenenfalls Stellung dazu zu
nehmen. Daher hat die Stadt den Entwurf auf ihrer Homepage unter
www.marburg.de/de/129008?vt=stellplatzsatzung mit den zugehörigen Erläuterungen veröffentlicht.
Gründe für die Erneuerung der Stellplatzsatzung waren die Ergebnisse von Untersuchungen zum Verkehrsverhalten sowohl überregional als auch in Marburg. Sie legen nahe, die gegenwärtige Stellplatzsatzung zu überarbeiten.
Bei jungen Menschen haben sich Werte verändert. So sei es Anfang der 90er Jahre üblich gewesen, sehr früh ein eigenes Auto zu nutzen. Mittlerweile seien den jungen Menschen andere Konsumgüter wichtiger als ein Auto.
Viele besäßen nicht einmal mehr einen Führerschein. Zwangsläufig seien sie deshalb weniger mit dem Auto unterwegs. Fahrrad, Bus und Bahn seien die bevorzugten Verkehrsmittel.
Zunehmend werde auch Carsharing genutzt. Es bietet die Möglichkeit, ein Auto mit anderen zu teilen. Anfang 2012 zählten die Carsharing-Anbieter bundesweit bereits 262.000 registrierte Nutzer.
Die Bedeutung der Kraftfahrzeugnutzung steht in direktem Zusammenhang mit der Qualität des Nahverkehrsnetzes. Das – nach Auffassung der Stadt gute und umfangreiche - Busangebot in Marburg bedingt, dass im Stadtzentrum weniger Stellplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus diesem Grund sieht der Stellplatzentwurf eine Reduzierung der Herstellungspflicht in den Gebietszonen 1 und 2 des Stadtgebiets vor.
Wenn besondere Gründe vorliegen, die einen noch weiter reduzierten Stellplatzbedarf für ein Bauvorhaben rechtfertigen oder sinnvoll erscheinen lassen, kann auf der Grundlage einer Satzung geregelt werden, dass vollständig oder teilweise auf die Herstellung von Stellplätzen verzichtet wird, sofern der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen verringert wird. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein, dass die Bauherrschaft die Verpflichtung übernimmt, für die in der betreffenden Anlage beschäftigten Personen Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung zu stellen. Der Satzungsentwurf ist auch offen für weitere Maßnahmen, mit denen die Zahl der notwendigen Stellplätze und Garagen verringert werden.
Neben diesen Überlegungen gibt es zahlreiche weitere Punkte, die nahelegten, die bestehende Satzung zu überarbeiten. Diese Details können in der Begründung zum Satzungsentwurf, die ebenfalls der Homepage der Universitätsstadt Marburg zu entnehmen ist, nachvollzogen werden.
pm: Stadt Marburg
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