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Zuarbeit für Wahlen


Stadt sucht Freiwillige

12.08.2013 (ms)
Für die Landratswahl am Sonntag (8. September) sucht die Universitätsstadt Marburg Wahlhelfer. Auch für die Bundestags- und Landtagswahl sowie die eventuelle Stichwahl des Landrats am Sonntag (22. September) werden Wahlhelfer benötigt.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und sieben weiteren Beisitzern.
Als Mitglied des Wahlvorstands kann nicht berufen werden, wer Mitglied im zuständigen
Wahlausschuss, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist. Auch Bewerber und Ersatzbewerber sind von einer Mitgliedschaft im Wahlvorstand ausgeschlossen.
Die Wahlhelfer sollten Wahlberechtigte der Universitätsstadt Marburg sein. Sie sollten über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit verfügen.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer am Wahltag ist ein Ehrenamt. Es wird aber ein Erfrischungsgeld von 40 Euro gewährt. Für den Einsatz als Wahlhelfer am 22. September wird aufgrund der Durchführung der Bundestagswahl, der Landtagswahl und der eventuell stattfindenden Stichwahl des Landrats des Landkreises Marburg-Biedenkopf das Erfrischungsgeld auf 60 Euro erhöht.
pm: Stadt Marburg
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