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Zuschüsse für Wohnungsbau


Antragsfrist endet am 23. August

12.08.2013 (ms)
Für den Bau von studentischem Wohnraum stellt das Land Hessen aus dem wohnungspolitischen Sonderprogramm 5 Millionen Euro bereit. Die Studierendenzahlen haben aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und der gestiegenen Studierneigung auch an den hessischen Hochschulen ein Allzeithoch erreicht. Dadurch besteht ein erheblicher Bedarf an studentischem Wohnraum.
Die vom Land Hessen neu geförderten Wohnungen und Appartements müssen auf Dauer von 20 Jahren für Studierende zur Verfügung stehen. Die Mieten müssen dauerhaft unterhalb der ortsüblichen Mieten für studentischen Wohnraum bleiben.
Die Belegung der Wohnungen und Appartements wird durch die Studentenwerke gesteuert, die selbst auch eigene Anträge stellen können. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die abhängig von den örtlichen Grundstückswerten regional gestaffelt sind. Je nach Wohnungsgröße können sie zwischen 13.750 Euro als geringer Grundstückswert und 20.000 Euro als hoher Grundstückswert betragen.
Anmeldungen von konkreten Bauprojekten sollen bis zum Freitag (23. August) bei der zuständigen Wohnraumförderstelle vorgelegt werden. Damit wird eine zügige Umsetzung von kurzfristig realisierbaren Projekten ermöglicht.
Die Anmeldevordrucke und die Fördereckwerte sind bei dem für die Universitätsstadt Marburg zuständigen Fachdienst Bauaufsicht an der Barfüßerstraße erhältlich.
pm: Stadt Marburg
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