Logo: marburgnewsMobile Marburgnews

Zum Menü

Immer diese Kleinlichkeit


Gericht stärkte Rechtsposition des KJC

04.07.2013 (nmf)
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat in seiner Sitzung am Dienstag (2. Juli) zwei Entscheidungen getroffen, die auch für den Landkreis Marburg-Biedenkopf von Bedeutung sind. Verhandelt wurde eine Klage des Landkreises Minden-Lübbecke gegen den Bund. Die Urteile sind die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen in einem jahrelangen Streit des Bundes mit den kommunalen Trägern der Grundsicherung, zu denen auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem KreisJobCenter (KJC) gehört.
Da es in einem Fall des Landkreises Minden-Lübbecke um die Rückzahlung von Ausbildungskostenzuschüssen für benachteiligte Jugendliche geht, ist die höchstrichterliche Entscheidung aus Kassel auch für die Klage des Bundes gegen den Landkreis Marburg-Biedenkopf von Bedeutung. Das KJC hatte durch moderate Zuschüsse an ausbildende Betriebe 337 Jugendliche in eine betriebliche Ausbildung vermittelt, die sonst keine Chance am Ausbildungsmarkt gehabt hätten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte das Ausbildungsplatzprogramm des Landkreises Marburg-Biedenkopf und in kleinerem Umfange auch Förderungen für Selbständige und Zuschüsse für Arbeitgeber als gesetzlich nicht zulässig angesehen und forderte deshalb die gesamten - über mehrere Jahre verausgabten - Mittel von circa 3,1 Millionen Euro zurück. Das geschah, obwohl selbst das BMAS das Programm des Kreises als arbeitsmarktlich sinnvoll, effektiv und sogar wirtschaftlicher ansah als Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III zur Ausbildungsplatzvermittlung.
"Völlig ungerecht erschien uns diese Rückforderung auch deshalb, weil die damaligen Arbeitsgemeinschaften in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen solche Rückforderungen nicht zu befürchten hatten", berichtete der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern nach Bekanntwerden des Urteils. Nach diesem Urteil des Bundessozialgerichts wird die Position des Landkreises in der Streitsache mit dem Bundesarbeitsministerium gestärkt.
"Das Bundessozialgericht hat in bemerkenswerter Deutlichkeit klargestellt, dass die Ausbildungskostenzuschüsse gedeckt waren", erklärte die KJC-Leiterin Andrea Martin. "Unsere Förderpolitik war nicht nur sinnvoll, sondern auch juristisch korrekt!"
Aus ihrer Sicht konnte es nicht rechtens sein, dass erst monatelang in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Auslegung des Paragraphen 16 II verhandelt wurde und erst nach dem Abbruch dieser Verhandlungen Ende 2007 die Position des Bundesministeriums erstmals schriftlich formuliert wurde und anschließend rückwirkend ab 2005 Geld zurückgefordert wurde. "Wir freuen uns sehr über diese für uns so positive Weichenstellung der höchsten Instanz", erklärte McGovern. "Wir haben seit 2005 mit dem KreisJobCenter eine neue Behörde aufgebaut und kümmern uns seitdem eigenständig um die Betreuung langzeit arbeitsloser Menschen und der Jugendlichen in ihren Familien; und ich glaube, sagen zu können, dass wir das mit großem Erfolg tun."
Der Kreis habe damals Ausbildungskostenzuschüsse gewährt, die den jungen Menschen unmittelbar und direkt geholfen hätten. Aus seiner Sicht war das ein gutes Instrument, das er dann aber nicht mehr einsetzen durfte.
"Es war auch richtig, dass wir dem Druck des Bundes widerstanden haben, als man uns drohte, bei Nichtzahlung das Abrechnungsverfahren für uns zu komplizieren" bekräftigte McGovern. "Anders als andere Landkreise haben wir auch eine Teilzahlung zur Beilegung - des seit drei Jahren schwelenden - Rechtsstreits stets abgelehnt. Diese Teilzahlung wäre falsch gewesen."
Der Deutsche Landkreistag wird sich nun mit dem zuständigen BMAS-Staatssekretär Gerd Hoofe abstimmen. Ob es noch zu einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin kommt, bei dem die Klage des Bundes gegen den Landkreis Marburg-Biedenkopf vor drei Jahren erhoben wurde, ist derzeit noch nicht absehbar.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 8408 groß anzeigen

www.marburgnews.de

© 2017 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg