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Viel Streit um Einiges


Stadt siegte bei Abgabe in Sanierungsgebieten

21.06.2013 (fjh)
Recht bekommen hat die Universitätsstadt Marburg im Streit um die Ausgleichsabgabe der Hausbesitzer in Sanierungsgebieten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Ermittlung der Höhe dieser Abgabe am Donnerstag (20. Juni) als rechtmäßig anerkannt.
Die Stadt hatte 1972 die Gebiete Weidenhausen und Oberstadt per Satzung als Sanierungsgebiete festgesetzt. In den darauffolgenden Jahren wurden dort viele Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. So entstanden Fußgängerzonen, wurden Straßen gebaut und Gebäude saniert.
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass nach Abschluss der Sanierung von den Grundstückseigentümern des Gebiets ein sogenannter Ausgleichsbetrag zu zahlen ist. Durch diese Zahlung soll die - durch die Sanierung bedingte - Wertsteigerung des Grundstücks abgeschöpft werden. Die Erhebung dieser Ausgleichsabgabe ist zwingend vorgeschrieben.
Gegen die von der Stadt erlassenen Ausgleichsbetragsbescheide hat eine Vielzahl von Grundstückseigentümern Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Zwei Klageverfahren - je eins aus der Oberstadt und eins aus Weidenhausen - wurden als Musterprozesse geführt.
Die Kläger waren der Auffassung, die von der Stadt verwendete Wertermittlungsmethode zur Berechnung des Ausgleichsbetrags sei nicht nachvollziehbar und daher mit rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht in Einklang zu bringen. Mit Urteil vom 16. Juni 2011 hatte das Verwaltungsgericht Gießen den Klagen statt gegeben und die Bescheide aufgehoben.
Gegen dieses Urteil hat die Universitätsstadt Marburg Berufung eingelegt. Auf die Berufung hin hat der VGH Kassel mit Urteil vom 20. Juni 2013 das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die von der Universitätsstadt Marburg eingesetzte Wertermittlungsmethode den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf sämtliche Ausgleichsbetragsbescheide der Universitätsstadt Marburg. Außerdem gewährleistet es, dass die verwendete Berechnungsmethode auch in dem noch nicht abgerechneten Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt Anwendung finden kann.
Oberbürgermeister Egon Vaupel begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel: "Dieses Urteil sorgt auf der einen Seite für Klarheit bei Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Verwaltung, bestätigt auf der anderen Seite das von der Universitätsstadt Marburg durchgeführte Verfahren als korrekt.“
pm: Stadt Marburg
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