14.06.2013 (fjh)
Alle Wohngebiete in Marburg möchte die Stadt als Tempo-30-Zonen beschildern. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen jedoch nicht auf klassifizierten Landes- oder Kreisstraßen eingerichtet werden.
Nachdem die Umsetzung in den 15 "kleineren Stadtteilen“ im Jahr 2012 erfolgt ist, wurde in der ersten Juni-Woche im Stadtteil Richtsberg in der Friedrich-Ebert-Straße, der Berliner Straße, der Leipziger Straße, "Am Richtsberg“, der Sudetenstraße, dem Karlsbader Weg und "In der Badestube“ und den davon abzweigende Nebenstraßen Tempo-30-Zonen eingerichtet. Der Beginn der Zonen wurde jeweils durch große - gut sichtbare - Verkehrszeichen gekennzeichnet. Um die Erkennbarkeit für die
Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, werden demnächst noch zusätzliche Markierungen "30“ auf der Fahrbahn aufgetragen.
Um zu erreichen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch eingehalten wird, gilt in Tempo-30-Zonen grundsätzlich die
Vorfahrtregelung rechts vor links. Für die Stadtteile Cappel, Ockershausen, Marbach und Wehrda und die Kernstadt ist die Einrichtung von weiteren Tempo-30-Zonen im Laufe des Jahres 2013 vorgesehen.
pm: Stadt Marburg
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