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Bewährungsstrafe für Bewährten


Jugendlicher wegen Diebstahls verurteilt

18.06.2008 (nur)
Mit kurzem blondierten Haar und silbernem Ohrstecker erscheint Manuel S. am Dienstag (17. Juni) frühzeitig vor dem Marburger Amtsgericht. Der 21-Jährige ist wegen Diebstahls in fünf Fällen angeklagt.
Im Dezember 2007 soll S. unter anderem in eine Wohnung eines Freundes eingebrochen sein und aus einer Tabak-Dose zwei Euro entwendet haben. Außerdem wird ihm der Diebstahl eines hochwertigen Fahrrads sowie von 100 Euro Bargeld vorgeworfen.
Manuel betritt in weißen Skater-Schuhen mit knallroten Schnürsenkeln den Sitzungssaal des Jugend-Gerichts. Bevor er sich neben seinen Verteidiger Wolf Michael Bäumner setzt, nimmt er seinen grünen Sonnenhut ab.
Das Schöffen-Gericht besteht aus den beiden Verwaltungsangestellten Ute Hesse und Erich Naumann. Den Vorsitz hat Richter Thomas Rohner.
"Was ist denn nun dran an den Vorwürfen?", will Rohner von Manuel wissen. Die Antwort lässt nicht lange auf sich warten. "B. wollte mir die 100 Euro nicht zurückgeben. Da habe ich sie mir einfach genommen", rechtfertigt Manuel den vermeintlichen Diebstahl.
B. ist Alkoholiker. Er wohnt zusammen mit S. in einem Haus in Dautphetal.
"Ich habe regelmäßig zwei Flaschen Wodka für B. eingekauft und ihm immer den Kassenbon mitgebracht", fährt Manuel fort. Rohner runzelt die Stirn: "Und was ist mit dem Fahrrad?"
Das habe er geschenkt bekommen, versichert S. dem Richter. An die Einzelheiten könne er sich jedoch nicht mehr erinnern.
Dagegen bekennt sich Manuel in zwei Anklage-Punkten schuldig. Aus diesem Grund erwägt Rohner die Einstellung des Verfahrens in den übrigen drei Fällen. Auch Staatsanwalt Christian Laubach plädiert für die Bildung einer Einheitsstrafe nach § 154 der Strafprozessordnung (StPO).
S. ist mit einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung einschlägig vorbestraft. Außerdem wurden ihm 200 Stunden gemeinnützige Arbeit in der Jugendherberge auferlegt.
Einen Teil davon habe der Angeklagte bereits verbindlich und zuverlässig abgearbeitet, bescheinigt ihm seine Bewährungshelferin. "Einmal bin ich nicht zur Arbeit gegangen, weil es den ganzen Tag geregnet hat und ich draußen arbeiten muss", gibt Manuel zu.
Ein anderes Mal habe seine Freundin einen epileptischen Anfall erlitten. Aus diesem Grund musste er auf ihr Kind aufpassen, begründet Manuel seine Fehlzeit.
S. hat drei Geschwister. Die Familie lebt größtenteils in Olpe. Durch seine Eltern kam S. schon früh in Kontakt mit Alkohol und Drogen.
Nach einer kurzen Beratung mit den beiden Schöffen verkündet Rohner das Urteil: "Der Angeklagte wird wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt."
Damit folgt das Gericht sowohl dem Antrag des Staatsanwalts als auch des Verteidigers von S. Beide waren sich darin einig, S. im Hinblick auf seinen Hauptschul-Abschluss und eine mögliche Ausbildung nicht auch noch mit zusätzlichen Arbeitsstunden zu belasten.
Dennoch habe man die Bewährungsstrafe wegen der schädlichen Neigung des Angeklagten um vier Monate erhöht, begründet Rohner das Urteil. "Das ist zunächst zwar nicht spürbar, allerdings nähern Sie sich damit der Grenze von zwei Jahren Bewährung", sagt der Richter zu Manuel. "Danach gibt es nur noch den Vollzug."
Nora Reim
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