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DGB verlangt Gleichstellung

07.03.2013 (nmf)
Anlässlich des Internationalen Frauentags am Freitag (8. März) fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die wirkliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft. Dazu gehöre in erster Linie die Gleichstellung am Arbeitsplatz.
„Noch immer verdienen Frauen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Prekäre Beschäftigung und Niedriglohn sind weiblich. Und auch Altersarmut trifft überwiegend Frauen“, sagt Gewerkschaftssekretärin Ulrike Eifler. „Der deutsche Arbeitsmarkt ist durch fehlende Lohnuntergrenzen extrem anfällig für Lohndumping. Die Leidtragenden sind in erster Linie Frauen.“ Dazu kommt, dass unzureichende Betreuungsangebote und die Möglichkeit zu geringfügiger Beschäftigung Frauen nach der Geburt ihrer Kinder in unsichere und schlecht bezahlte Jobs hineindränge. Nach Ansicht des DGB würde schon ein gesetzlicher Mindestlohn und der Ausbau des Betreuungsangebotes diese Entwicklung eindämmen.
Dass Gleichstellungspolitik auch in Zeiten der Finanzkrise kein verzichtbarer Luxus sei, zeige zudem ein Blick auf die Statistik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). „Jede zweite Frau ist am Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden. Die ILO geht davon aus, dass im Zuge der Weltwirtschaftskrise und der Ausbreitung von prekären Jobs das Diskriminierungsrisiko deutlich gestiegen ist“, sagt Eifler. Der Grund: Frauen würden verstärkt schlechter bezahlte Jobs annehmen. Dort seien die Übergriffe häufiger und die Möglichkeiten zur Gegenwehr eingeschränkt. „Eine junge unerfahrene Krankenpflegerin mit einem befristeten Vertrag kann sich schlechter gegen sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz wehren als eine Krankenschwester in Festanstellung“, sagt Eifler. Gerade im Gesundheitswesen sei das Gewaltrisiko achtmal höher als im verarbeitenden Gewerbe. 70 Prozent aller Übergriffe auf Krankenschwestern werden allerdings nicht angezeigt.
Der DGB ermutigt Frauen, die Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, sich unbedingt zur Wehr zu setzen. Das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein befand vor einiger Zeit, dass ein Übergriff schon dann vorläge, wenn eine Kollegin gezielt, unnötig und wiederholt angefasst wird. In Frankfurt urteilten Arbeitsrichter, dass bereits der Griff an die Brust eine fristlose Kündigung rechtfertige. „Natürlich machen diese Urteile Mut. Letztlich stärkt aber nur die Eindämmung von prekären Jobs den betroffenen Frauen den Rücken. Der Kampf dagegen bleibt auch deswegen unser Tagesgeschäft“, erklärte Eifler.
pm: DGB Mittelhessen
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