20.02.2013 (nmf)
Wer einen Gegenstand so in ein Schloss steckt, dass er nicht zu entfernen ist, das Schloss nicht mehr schließt und die Tür deswegen nicht mehr aufgeht, muss mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Das Opfer macht die Kosten für die Türöffnung und den Austausch des Schlosses geltend. Weil es sich im aktuellen Fall um die Tür eines Geschäfts handelt, kommt auch noch ein Verdienstausfall hinzu.
Betroffen davon war ein Frisörladen am Richtsberg. Die Geschäftsführerin kam am Mittwoch (20. Februar) nicht in ihren Laden hinein und musste einen Schlüsseldienst holen. Nun sucht die Polizei Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen zwischen Ladenschluss am Dienstag (19. Februar) und der Ladenöffnung am Mittwochmorgen um 9.30 Uhr.
Die hölzerne Kellertür eines Hauses an der Großseelheimer Straße hatte ein Einbrecher bereits gewaltsam geöffnet; die unmittelbar dahinter liegende Feuerschutztür war ihm dann aber zuviel. Ohne Beute zog er ab. Der versuchte Einbruch erfolgte am Mittwoch (13. Februar). Genauer lässt sich die Tatzeit nicht eingrenzen.
Vergeblich versuchten Unbekannte zwischen Samstag (16. Februar) nach 20 Uhr und Sonntag (17. Februar) vor 19 Uhr, in einen Telefonladen an der Barfüßerstraße einzudringen. Durch die Hebeleien zersprang das Schaufenster zwar mehrfach, verwehrte aber letztlich den Zugang. Der Täter flüchtete ohne Beute.
Die hintere rechte Scheibe eines schwarzen Renault Twingo schlug ein Unbekannter in der Nacht zum Dienstag (19. Februar) in der Eisenstraße ein. Da in dem Auto keinerlei Sachen waren, die man hätte stehlen können, geht die Polizei derzeit von einer reinen Sachbeschädigung aus.
Nach einem Parkplatzrempler mit Beschädigung am hinteren linken Kotflügel eines blauen VW Passat Kombi flüchtete der Verursacher. An dem Passat entstand ein Schaden von mindestens 500 Euro. Der Unfall passierte am Dienstag (19. Februar) zwischen 10.40 und 10.50 Uhr rauf dem Parkplatz eines Getränkemarkts Am Richtsberg.
pm: Polizei Marburg
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