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Kommission auf Kurs


Einstufung als Lebensmittel oder Arznei

31.01.2013 (ltj)
Lebensmittelkontrolleure aus Marburg vertreten die Philipps-Universität künftig auf Bundesebene. Prof. Michael Keusgen und Prof. Dr. Wolfgang Voit wurden am Montag (28. Januar) in die neugegründete Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berufen. Keusgen lehrt an der Philipps-Universität Pharmazeutische Chemie. Er übernimmt für die erste Periode den Vorsitz der Expertenkommission.
Die Aufgabe des Berliner Gremiums wird es sein, so genannte "Borderline-Produkte" zu begutachten. Entsprechend der Empfehlung des Gremiums werden die Produkte eingestuft. Bei diesen Erzeugnissen handelt es sich um kritische Stoffe, die entweder bisher nur in Arzneimitteln bekannt waren oder bei denen Zweifel an ihrer Sicherheit bestehen. Derzeit entwickelt sich das Marktsegment der Nahrungsergänzungsmittel und angereicherten Lebensmittel mit großer Dynamik.
Zunehmend werden Stoffe in Lebensmitteln verwendet, die bislang lediglich als Arzneimittel bekannt waren. Die Expertenkommission tritt an, um die Entwicklung mit ihrem Fachwissen zu reflektieren und der Politik sowie den Risikomanagern Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Zahlreiche Wissenschaftler waren dem Aufruf zur Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission gefolgt. Unter den sechs behördenexternen Mitgliedern und sechs Stellvertretern befinden sich neben den beiden Marburger vier weitere Professoren aus Bonn, Kaiserslautern, Kiel und Leipzig. Die unabhängigen Sachverständigen werden in der Expertenkommission von Vertretern der amtlichen Arzneimittel- und Lebensmittelüberwachung, des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), BVL und BfArM unterstützt.
Ziel der Gemeinsamen Expertenkommission ist es, mit hoher wissenschaftlicher Autorität Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen zu erarbeiten. Thema ist die Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren. Außerdem soll sie einstufen, ob ein Stoff den Arzneimitteln vorbehalten bleiben sollte. Diese Gutachten werden entscheiden, ob ein Stoff als verkehrsfähiges Lebensmittel oder Zutat von Lebensmitteln angesehen wird. Damit leistet die Expertenkommission einen Beitrag zur Risikoeinschätzung von Borderline-Produkten und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
pm: Philipps-Universität Marburg
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