02.01.2013 (fjh)
Abgesagt wurde der Verhandlungstermin am Mittwoch (2. Januar) im Strafverfahren gegen den Marburger Bürgerrechtler Tronje Döhmer. Die zuständige Richterin Isabel Rojahn hatte sich am Morgen krank gemeldet.
Mit dem Termin ist nun zugleich auch das gesamte Verfahren geplatz. Denn nach der Strafprozessordnung (StPO) darf die Zeit zwischen zwei Verhandlungsterminen nicht mehr als 30 Tage dauern. Die
letzte Verhandlung vorher hatte am Mittwoch (5. Dezember) stattgefunden.
Nach den Regeln der StPO müsste das Verfahren nun völlig neu aufgerolt werden.
Elf aufwendige Verhandlungstage sind damit Makulatur.
Franz-Josef Hanke
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