21.12.2012 (nmf)
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe des Landgrafenschlosses ist an Silvester verboten.
Die Philipps-Universität Marburg folgt damit der geltenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die in § 23 Abs. 1 das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern untersagt.
Da das Marburger Landgrafenschloss viele Fachwerkelemente aufweist, muss es ebenso geschützt werden wie die Marburger Oberstadt, für die dieses Verbot bereits seit 2009 gilt. "In der Nähe von Fachwerkbauten können Funkenflug, Raketen und Böller zu unkalkulierbaren Risiken führen", erklärt der Leiter des Dezernats Gebäudemanagement und Technik, Dr. Eckhard Diehl. "Vor einigen Jahren drangen Raketen in den Dachstuhl der Alten Universität ein. Sie richteten einen erheblichen Schaden an." Das Verbot gilt für das gesamte Areal des Landgrafenschlosses inklusive der Stipendiatenanstalt. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstoß muss mit einer Gelbuße bis zu 50.000 Euro gerechnet werden. Besucher, die sich lediglich das Silvester-Feuerwerk über der Stadt anschauen möchten, sind im Bereich des Landgrafenschlosses jedoch herzlich willkommen.
pm: Philipps-Universität Marburg
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