12.12.2012 (nmf)
Zuschüsse für den Umbau der Wohnung sollen das Leben mit einer Behinderung ab sofort erleichtern. Bürgermeister Dr. Franz Kahle teilte am Mittwoch (12. Dezember) mit, dass die Möglichkeit einer Förderung für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum auch für 2013 vorgesehen ist. Nach Informationen des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden Kostenzuschüsse bis zu einer Million Euro zur Verfügung gestellt.
Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Außerdem soll ihnen so möglich gemacht werden, selbstständig und unabhängig leben zu können. Zum Beispiel sollen Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Es werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen. Behinderte können Zuschüsse für die Verbesserung von Freiflächen, Wegen und Auto-Stellplätzen auf dem Grundstück beantragen. Außerdem will das Programm die Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung bezuschussen. Des Weiteren können Behinderte durch finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit sowie von Toilettenräumen und Bädern erwarten.
Stufen und Schwellen können Antragsteller durch Rampen und Aufzüge ersetzen lassen. Auch eine Verletzungsgefahr für Blinde und sehbehinderte Menschen durch halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus oder niedrige Türen will die Förderung durch das Programm beseitigen.
Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, die noch nicht begonnen wurden und deren gesamte Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur
behindertengerechten Wohnraumversorgung, sowie entsprechende Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung, sowie entsprechende Umbaukosten
in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Die Baumaßnahmen müssen Interessierte bis spätestens 15. Januar beim Fachdienst für Bauaufsicht und Wohnungsbauförderung der
Universitätsstadt Marburg angemeldet werden.
pm: Stadt Marburg
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