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Meinungsbildung zu Nikolaus


Symposion zu funktionsgerechte Hochschulorganisation

06.12.2012 (ms)
Wie sieht eine zeitgemäße Hochschulorganisation aus? Brauchen Hochschulen mehr Hierarchie oder mehr Beteiligung, mehr Autonomie oder mehr gesetzliche Vorgaben? Über diese Fragen diskutierten Experten für Hochschulrecht aus ganz Deutschland beim Symposion "Funktionsgerechte Hochschulorganisation – Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale akademischer Selbstverwaltung“ am Dienstag (4. Dezember).
Den Anstoß zum Symposion hatten Fragen zur Grundordnung der Philipps-Universität gegeben. Diese Fragen betrafen vor allem die Balance zwischen den Organen der Universität und dem Grundsatz einer konsensorientierten Entscheidungsfindung.
"Die Entwicklung in Richtung unternehmerische Hochschule ist problematisch", sagte der Hessische Landesvorsitzende Prof. Dr. Hans-Detlef Horn vom Deutschen Hochschulverbands in seiner Einführung. "Forschung und Lehre kommen zu kurz, wenn es vor allem um wirtschaftliche Effizienz geht.“
Er forderte ein Umdenken. "Wir brauchen eine Hochschulorganisation, die die Balance hält zwischen professioneller Führung und ihrer Legitimation durch Mitbestimmungsrechte der wissenschaftlichen Leistungsträger in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung."
Damit kritisierte er die jüngste Hochschulgesetzgebung. Das hessische Hochschulgesetz (HHG) von 2009 hat eine an Kennzahlen orientierte Mittelverteilung eingeführt und die Leitungsorgane gegenüber den Gremien gestärkt.
Ministerialdirigent Dr. Rolf Bernhardt vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stimmte zu, dass sich Hochschulen nicht wie Unternehmen führen lassen. Es gehe nicht um eine "fabrikmäßige Produktion von Ideen".
Bernhardt räumte ein, dass die Machtverhältnisse zwischen Hochschulleitungen und Gremien noch feiner austariert werden könnten. "Die Hochschulleitung braucht bei Entscheidungen die Rückendeckung der Gremien.“
Zustimmung erhielt Bernhardt von Universitätspräsidentin Prof. Dr. Katharina Krause. Sie bedauerte aber, dass die Experimentierklausel des Hochschulgesetzes nur in einer einzigen Interpretation der Instrumente für mehr Effizienz und Leistungssteigerung ausgelegt worden sei.
Krause betonte, dass dafür auch die stärkere Mitwirkung und Legitimation durch Gremienbeschlüsse sinnvoll sein könne. "Damit die Hochschulen ihre Studierenden hervorragend ausbilden und die Forschung wettbewerbsfähig halten können, brauchen sie verbindliche Formen der Beteiligung, um die Expertise aus allen Mitgliedergruppen bestmöglich nutzen zu können.“ Daher müsse vor dem Hintergrund einer veränderten Personalstruktur in den Hochschulen zum Beispiel auch über eine stärkere Beteiligung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgedacht werden als sie die gegenwärtige Rechtslage zulasse.
Prof. Dr. Wolfgang Löwer aus Bonn ging auf die Varianten in der Hochschulorganisation der Bundesländer ein. "Nach einer Phase, in der die Gesetzgeber den Hochschulen mehr Autonomie gewährt haben, schwingt das Pendel jetzt wieder in Richtung mehr Steuerung zurück."
Im Zuge der Reformen an den Hochschulen seit dem Jahr 2000 sind neben der Stärkung der Rektorate und Präsidien auch Entscheidungskompetenzen auf extern besetzte Hochschulräte übertragen worden. Die Einführung dieses Gremiums betrachtete Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz kritisch: "Hochschulautonomie wurde zunehmend als Autonomie der Hochschule gegenüber ihren Mitgliedern missverstanden."
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Juli 2010, das – bezogen auf das damalige Hamburger Hochschulgesetz – von der Hochschulorganisation "wissenschaftsadäquate" Entscheidungen verlangt, wertete er vor diesem Hintergrund als Befreiungsschlag. Auch Prof. Dr. Volker Epping aus Hannover kam in seinem Vortrag zu einem ähnlichen Ergebnis: "Hochschulorganisation könne das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzen, wenn Leitungsorgane über Belange der Wissenschaften entscheiden, während die Gremien, in denen die Hochschullehrer vertreten sind, wenig Mitwirkungs- und Kontrollrechte haben."
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes Prof. Dr. Bernhard Kempen aus Köln plädierte für einen weitgehenden Rückzug des Staates: "Autonomie ist das Lebenselixier der Hochschulen.“ Er hob die Rolle der Wissenschaftler hervor: "Sie sind die Leistungsträger und müssen daher umfassend in Entscheidungen einbezogen werden, damit Hochschulen im Wettbewerb bestehen und ihre Stärken entfalten können."
Matthias Anbuhl vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sprach sich für die Stärkung der akademischen Selbstverwaltung aus. Dabei sieht der die Landesgesetzgeber in der Pflicht: "Die demokratische Verfasstheit der Hochschulen muss vom Land vorgegeben werden."
Die Autonomie der Hochschulen sieht er kritisch, wenn die Beteiligungsrechte nicht geklärt sind. Hierarchien müssen aus seiner Sicht abgebaut werden, denn "Innovation entsteht durch Beteiligung".
Auch Psychologie-Dekan Prof. Dr. Gerhard Stemmler betonte die Ambivalenz der Hochschulautonomie. Ihm fehlten zudem die empirischen Belege, dass mehr Autonomie einen effizienteren Mitteleinsatz und mehr Selbstbestimmung gebracht habe.
Die unterschiedliche Entwicklung in den Bundesländern habe negative Folgen für das Selbstverständnis der Fächer. Deshalb bräuchten die Hochschulen bundeseinheitliche Regelungen.
Das studentische Senatsmitglied Lukas Wimmer forderte, dass die Philipps-Universität auf eine paritätische Besetzung ihrer Gremien hinarbeiten müsse, damit Studierende stärker in Entscheidungen eingebunden seien. Außerdem sprach er sich dafür aus, dass die Hochschulmitglieder - ob Professoren oder Studierende - stärker zusammenarbeiten und sich austauschen.
Krause zog mit Horn ein erstes Fazit der Veranstaltung. Es sei deutlich geworden, dass die neuere Rechtsprechung zum Grundrecht auf Freiheit von Forschung und Lehre eine sorgfältige Balancierung von Mitwirkung und Legitimation der Entscheidungen erfordert. Wenn Leitungsorgane mehr Kompetenzen erhielten, müsse es angemessene Formen für Beteiligung - aber auch für Wahl und Abwahl - geben. Dass die Marburger Grundordnung in diesen Punkten der Überprüfung durch die Experten standgehalten habe, sei erfreulich.
pm: Philipps-Universität Marburg
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