Logo: marburgnewsMobile Marburgnews

Zum Menü

Mit Licht


Rathaus strahlt für Städte gegen die Todesstrafe

28.11.2012 (fjh)
Grün angestrahlt wird das historische Rathaus am Freitag (30. November). Mit dieser Aktion beteiligt sich die Universitätsstadt Marburg an der Kampagne "Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe”. Das hat Oberbürgermeister
Egon Vaupel am Mittwoch (28. November) angekündigt.
Da der Aktionstag mit dem Event "Marburg b(u)y night“ zusammenfällt, wird das Rathaus nicht - wie üblich - mehrfarbig, sondern ausschließlich grün beleuchtet. Mit diesem Licht-Effekt möchte der Magistrat - wie auch in vielen anderen Städten weltweit - ein symbolisches Zeichen setzen.
Das Rathaus wurde dafür als ein Ort demokratischer Willensbildung ausgewählt. Laut Vaupel steht es stellvertretend dafür, dass auch die kommunale Ebene in einer Demokratie einen Beitrag leisten kann, der Todesstrafe keinen Platz einzuräumen.
An der Aktion nehmen 1.439 Städte in 87 Ländern auf allen Kontinenten
teil. Darunter befinden sich 66 Hauptstädte. Mit dieser großeninternationalen Mobilisierung wollen die Kommunen auf
die Todesstrafe aufmerksam machen und ihre Abschaffung fordern.
Beispielsweise wird in Rom das Kolosseum und in Buenos Aires der Obelisk angestrahlt. In Deutschland ist die Zahl der beteiligten Städte im Jahr 2012 auf 142 angestiegen. Berlin, Frankfurt, Köln und München sind nur die bekanntesten aus einer langen Liste teilnehmender Städte. Neben der Beleuchtung des jeweiligen Gebäudes gibt es in vielen Städten begleitende Aktionen von Menschenrechtsgruppen, die gezielt über die Todesstrafe aufklären wollen.
In rund 60 Staaten gibt es noch die Todesstrafe. Sie wurde 2011 in 21 Staaten - jeweils mehrmals - vollstreckt China trägt laut Amnesty International (AI) mit mehreren tausend Menschen den größten Anteil der Hinrichtungen.
Völlig unterschiedlich sind die Straftaten, für die Todesstrafen verhängt werden. Sie reichen von Mord, Raub, Kindesentführung und Drogenhandel bis hin zu Ehebruch, Homosexualität, Bestechlichkeit und Prostitution. Nicht selten ergehen Todesurteile nach unfairen Gerichtsverfahren oder basieren auf fragwürdigen Beweisen wie unter Folter erzwungenen Geständnissen.
pm: Stadt Marburg
Text 7806 groß anzeigen

www.marburgnews.de

© 2017 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg