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Ohne Worte


Vierstündige Inaugenscheinnahme einer CD

13.11.2012 (fjh)
Eine Mischung aus Computercheck und Meditationsentspannung erlebte der Zuschauer beim 9. Verhandlungstag im Prozess gegen den Bürgerrechtsanwalt Tronje Döhmer vor dem Amtsgericht Marburg. Die Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Isabel Rojahn setzte am Montag (12. November) die - eine Woche vorher begonnene - "Inaugenscheinnahme" einer CD fort, auf der Dateien eines ehemaligen Mandanten Döhmers abgespeichert waren.
Döhmer wird beschuldigt, diesem Mandanten bei der Sicherung von Gewinnen aus betrügerischen Geschäften geholfen zu haben. Die Dateien sollen indes beweisen, dass der einstige Mandant auf seiner Homepage und bei seinen Geschäftskontakten keine Betrugshandlungen begangen hat.
Vier Stunden lang klickten sich die Richterin, Staatsanwältin Kathrin Ortmüller und der Angeklagte durch die CD. Doch selbst in dieser Zeit gelang es nicht, alle 2.200 Dateien auf der CD durchzusehen.
Für das Publikum gestaltete sich das Verfahren weitgehend eintönig. Nach mehr als einer halben Stunde schweigender Betrachtung gab Rojahn einmal den Namen eines anderen Verzeichnisses an, dessen Prüfung sie dann begann. Mitunter stellten Ortmüller oder Döhmer auch eine Frage zu einzelnen Dateien.
Angesichts der Tatsache, dass der einzige Besucher im Gerichtssaal blind war, geschah das Ganze letztlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine nachvollziehbare Beschreibung jeder einzelnen Datei hätte die Prozedur sicherlich auch noch um weitere Stunden verzögert. Die fehlende Verbalisierung allerdings kommt einem behindertenfeindlichen Ausschluss der Öffentlichkeit gleich, obwohl alle Beteiligten das zweifelsohne nicht beabsichtigt haben dürften.
Genervt fiel Richterin Rojahn dem Angeklagten ins Wort, als er eine Frage der Staatsanwältin beantwortete. "Ich habe ihnen nicht das Wort erteilt", sagte sie, während sie Ortmüller vorher hatte ausreden lassen.
Nach knapp drei Stunden unermüdlichen Klickens legte das Gericht eine zehnminütige Pause ein. Zu diesem Zeitpunkt war es im Gerichtsgebäude bereits menschenleer und dunkel. Nur an der Pforte harrte noch ein Justizwachtmeister aus, der seinen Dienst nach eigenen Angaben bereits um 6 Uhr angetreten hatte.
Als die Verhandlung schließlich um 18.10 Uhr endete, wirkte Ortmüller völlig ermattet. Rojahn beeilte sich derweil schwungvoll, das Amtsgericht zu verlassen.
Der Prozesstag zeigte erneut die Unsinnigkeit der Anklage gegen Döhmer. Wäre das Amtsgericht Marburg dem Vorschlag des Landgerichts gefolgt, das Verfahren einzustellen, dann wäre allen Beteiligten diese Peinlichkeit erspart geblieben.
Stattdessen veranstaltete die Kammer eine weitere Episode in einer Gerichtsgroteske, die zwischenzeitlich fast kabarettistische Züge annahm. Allerdings unterschied sie sich von einem guten Kabarett durch die lähmende Langeweile zwischen den wenigen Worten im Gerichtssaal. In einem Kabarettprogramm müssen die Pointen schließlich Schlag auf Schlag folgen.
Franz-Josef Hanke
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