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Angeklagter fürchtet um faires Verfahren

24.09.2012 (fjh)
Bereits zum vierten Mal verhandelte das Amtsgericht Marburg am Montag (24. September) gegen den Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer wegen Begünstigung. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft dem 2. Vorsitzenden der Humanistischen Union Marburg (HU) vor, einem Mandanten dabei geholfen zu haben, Gewinne aus betrügerischen Geschäften beiseite zu schaffen.
Döhmer bestreitet diesen Vorwurf vehement. Der Staatsanwalt Philipp Smyj-Köbel habe diesen Vorwurf konstruiert, um sich an ihm für eine Niederlage in einem anderen Verfahren zu rächen, behauptet Döhmer.
Der Verhandlungstag begann mit einem Antrag Döhmers, die weitere Fortführung des Prozesses zu vertagen. In der Kürze der Zeit habe er keine Gelegenheit gehabt, die Beschlussfassung der Richterin Isabel Rojahn über seine Beweisanträge in angemessener Weise durchzuarbeiten. Zudem habe ihm das Gericht immer noch nicht die Geschäftsverteilungspläne der Jahre 2007 und 2012 übermittelt.
Entschieden hatte Richterin Rojahn über Döhmers Beweisanträge beim dritten Verhandlungstag am Mittwoch (5. September). Damals hatte sie ihre Begründungen zu den einzelnen Punkten in einem rasanten Tempo vorgelesen, dem Zuhörer im Gerichtssaal kaum folgen konnten.
Übermittelt hat das Gericht die Begründungen aber erst am Montag (17. September), sodass Döhmer sie selbst erst am Donnerstag (20. September) erhielt. Angesichts dieser Verzögerung habe er kaum Zeit gehabt, zu den Beschlüssen Stellung zu nehmen.
Döhmer bemängelte, dass Rojahn die Beschlüsse zwölf Tage lang zurückgehalten hatte, bevor sie an ihn abgesandt wurden. Darin sah er eine unfaire Benachteiligung seiner Rechte als Angeklagter. Zudem habe Rojahn selbst sich zehn Tage gegönnt, um über seine Beweißanträge zu befinden.
Nach einer kurzen Verhandlungspause wies Rojahn Döhmers Antrag ab. Wiederum in rasantem Tempo verlas sie ihren Beschluss. Ihre Ablehnung gipfelte in der Aussage, Döhmer hätte eben alles andere stehen und liegenlassen müssen, um ihre Begründungen durchzuarbeiten.
Daraufhin stellte Döhmer weitere Beweisanträge, die vor allem auf die Auswertung einer CD mit Kontodaten seines ehemaligen Mandanten abzielten, dem er bei der Sicherung angeblich ergaunerter Gelder geholfen haben soll. Döhmer begründete diesen Antrag damit, dass sein früherer Mandant nur Schulden gehabt habe, was die CD beweisen könne, sodass er auch kein Guthaben hätte beiseite schaffen können.
Während die Staatsanwältin Kathrin Ortmüller diesem Beweisantrag zustimmte, erklärte sie Döhmers Antrag auf Vernehmung weiterer Zeugen für unnötig. Der Rechtsanwalt hatte beantragt, die angeblich Geschädigten zu befragen, ob ihnen überhaupt ein Vermögensschaden entstanden sei. Seiner Ansicht nach hat keiner von ihnen Geld an seinen früheren Mandanten gezahlt, ohne dafür die versprochene Gegenleistung erhalten zu haben.
Staatsanwältin Ortmüller hingegen meinte, die genannten Personen seien für die Ermittlung betrügerischer Aktivitäten des einstigen Mandanten irrelevant, da sie ihre Geschäft mit dem Kreditvermittler vor dessen Haftantritt getätigt hätten. Im Umkehrschluss hieße das, Ortmüller würde Döhmer dafür bestrafen, dass sein Mandant versprochene Leistungen aus der Haft heraus nicht mehr erbringen konnte.
Als Richterin Rojahn Döhmers Rederecht einschränken wollte, wurde es kurz laut im Gerichtssaal. Döhmer erklärte, er lasse sich nicht zum Objekt degradieren und sich ein faires Verfahren nicht vorenthalten.
Nach kurzer lautstarker Erwiderung der Richterin ging es dann wieder leise weiter. Staatsanwältin Ortmüller bat darum, die Verhandlung doch sachlich zu führen. Döhmer erwiderte, dass eine sachliche Verhandlung sein Recht auf ein faires Verfahren einschließe.
Am Ende vertagte Rojahn nach dreistündiger Verhandlung den Prozess auf Mittwoch (26. September) um 10 Uhr. Als weiteren Termin verkündete sie Montag (15. Oktober) um 13 Uhr, obwohl Döhmer dem Gericht für diesen Zeitraum bereits Urlaubspläne übermittelt hatte.
Angesichts des Verhaltens der Richterin werden auch die weiteren Verhandlungstage sicherlich hoch interessant werden. Bereits vom ersten Verhandlungstag an erweckte sie immer wieder den Eindruck, dass sie dem Angeklagten kein faires Verfahren zuteil werden lassen will.
Franz-Josef Hanke
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