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Einstellungsgrund


Frauenbeauftragte für Teilung der Stadtratsstelle

09.08.2012 (ms)
"Wir als Frauenbeauftragte unterstützen die Teilung der hauptamtlichen Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates uneingeschränkt und befürworten die Vorreiterrolle, die die Universitätsstadt Marburg in der bundesdeutschen Gleichstellungspolitik einnehmen würde", erklärten die städtischen Frauenbeauftragten Christa Winter und Dr. Christine Amend-Wegmann am Donnerstag (9. August). Wichtig ist für sie: "eine Lösung brauchen wir jetzt und nicht erst in ein paar Jahren.“
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen oder zu erleichtern, sei ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel, an dessen Verwirklichung das Gleichberechtigungsreferat der Stadt Marburg gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGLG) seit vielen Jahren arbeitet. Auch in der Verwaltung der Universitätsstadt Marburg nimmt das Vereinbarkeitsthema einen hohen Stellenwert ein, was mit der Re-Auditierung "Familie und Beruf der Hertie-Stiftung" in diesem Jahr einmal mehr unterstrichen wurde.
Frauen und Männer, die ein politisches Amt ausüben, haben neben der regulären Arbeitszeit am Tage sehr viele Verpflichtungen am frühen und späteren Abend sowie an den Wochenenden. Das verschärft die Problematik, den beiden Lebenswelten Familie und Beruf gerecht werden zu wollen, sehr drastisch.
"Als Frauenbeauftragte der Universitätsstadt Marburg begrüßen wir deshalb den offenen Umgang unserer hauptamtlichen Dezernentin Dr. Kerstin Weinbach mit diesen Vereinbarkeitsproblemen", erklärten Winter und ihre Stellvertreterin Amend-Wegmann.
Als Lösung des Vereinbarkeitsproblems strebt die Dezernentin eine -in anderen Bereichen selbstverständlich mögliche - Stellenteilung an. Der Unterschied zwischen einer Stellenteilung und einer einfachen Stundenreduzierung liegt für die beiden Frauenbeauftragten auf der Hand: "Im Fall der Stundenreduzierung werden nicht mehr alle Aufgaben erledigt beziehungsweise müssen von den anderen Personen mit erledigt werden. Im Fall der Stellenteilung gibt es eine klare Zuordnung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen den beiden beteiligten Personen. Es erfolgt keine Mehrbelastung an anderer Stelle."
Dass Klarheit und Transparenz besonders wichtig sind, zeige die Diskussion zu diesem Vereinbarkeitsthema in den letzten Wochen und Monaten: "Suggeriert wird, dass Dr. Kerstin Weinbach ein persönliches Problem habe, das sie auch nur persönlich lösen könne. Wir halten diese Sicht für irreführend. Es handelt sich vielmehr um ein Strukturproblem, für dessen Lösung es Veränderungen braucht.“
Die Teilung von Stellen - in diesem Fall einer Führungsposition - wäre eine solche strukturelle Veränderung. Da die Hessische Gemeindeordnung eine solche Stellenteilung bei Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten nicht vorsieht, bedarf es daher kurzfristig einer anderen Lösung.
"Die gibt es durchaus“, meinten die Frauenbeauftragten. "dafür wird kein neues Gesetz - kein Lex Weinbach benötigt.“
Die Lösung bestehe darin, über eine Änderung der Hauptsatzung durch das Stadtparlament eine vierte hauptamtliche Stelle einzurichten und diese Stelle dann nur als halbe Stelle zu besetzen. Bei Reduzierung der bestehenden Stadtratstelle auf ebenfalls eine halbe Stelle bliebe es bei den bisher drei vollen hauptamtlichen Stellen.
"Insofern widerspricht dieses Verfahren in keiner Weise dem im Bürgerentscheid von 1997 ermittelten Willen der Wählerinnen und Wähler, zukünftig mit drei Hauptamtlichen die Aufgaben abzudecken“, betonten t die Frauenbeauftragten.
pm: Stadt Marburg
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