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Kosten für Kinder


Kreis weist auf Bildungspaket hin

03.08.2012 (fjh)
Auch im neuen Schuljahr können Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder in den Genuss von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen. Darauf hat das KreisJobCenter (KJC) am Freitag (3. August) hingewiesen.
Personen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können diese Leistungen durch eine einfache Antragstellung erhalten. Die Kosten für anstehende Klassenfahrten und -ausflüge, die Schülerbeförderungskosten ab der Sekundarstufe II und die Kosten für die Schulbeihilfe kann die Behörde übernehmen. Auch das schulische Mittagessen wird unter Abzug eines geringen Eigenanteils finanziert.
Sollte sich im Laufe des Schuljahrs herausstellen, dass die Versetzung gefährdet ist, können die Behörden auch die Kosten für eine Lernförderung übernehmen. Verschiedene Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport, Musik und Kultur werden ebenfalls gefördert.
Die Anträge können Interessierte im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de herunterladen. Ausgabestellen sind alle Sozialbehörden. Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 06421/405-7133 bei der Hotline der Koordinierungsstelle für das Bildungs- und Teilhabepaket erhältlich.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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