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Ein Stück weiter


Neuer Wohnraum in ehemaligen Verwaltungsbauten

01.08.2012 (ms)
Wohnungen für den Verein zur Förderung der Integration Behinderter (fib) und die Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie sollen im ehemaligen KreisJobCenter (KJC) an der Uferstraße und im "Kilian" am Schuhmarkt entstehen. Das hat die Universitätsstadt Marburg am Mittwoch (1. August) angekündigt.
Seit den 60er Jahren wurde das Haus Uferstraße 20 als Verwaltungsgebäude genutzt. Zunächst beherbergte es die Regionalverwaltung der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM); ab 2005 nutzte der Landkreis Marburg-Biedenkopf das Gebäude.
Ungewöhnlich ist, dass aus Gewerbeflächen nun Wohnungen werden. Auch der Kilian am Schuhmarkt 4 wurde vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK) als Verwaltungsgebäude genutzt. Hier sollen Studentenzimmer entstehen.
Beide Projekte werden von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GeWoBau) umgesetzt. Noch in den 80er Jahren führte die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum zu einer Verringerung des Wohnraumangebots. Um dem entgegenzuwirken, hatte die Universitätsstadt Marburg bei der Sanierung von Oberstadt, Weidenhausen und Nördlicher Altstadt mit ihrer Sozialplanung frühzeitig darauf geachtet, dass wertvoller innerstädtischer Wohnraum erhalten bleibt.
"Mit der Schaffung von 34 Wohnungen und damit 66 Plätzen in der Uferstraße 20 und den 21 Zimmern am Schuhmarkt 4 - dem Kilian - werden künftig Betten und Küchen stehen, wo vorher Schreibtische standen“, betonte Oberbürgermeister Egon Vaupel. Die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum ist allerdings nicht ganz billig.
Für alle Wohnungen im Haus Uferstraße 20 werden sämtliche sanitären und elektrischen Installationen nachgerüstet. Das führt zu zusätzlichen Kosten.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme werden 3,983 Millionen Euro betragen. Neben erheblichem Eigenkapital fließen in die Gesamtfinanzierung als Darlehen mit einem Zinssatz von 0,9 Prozent insgesamt 1,874 Millionen Euro der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Zu gleichen Zinssatz hat auch die Stadt Marburg ein weiteres Darlehen von 340.000 Euro gegeben.
Weil sie öffentlich gefördert sind, wird für den Bezug der Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein benötigt, den das Wohnungsamt der Stadt Marburg ausstellt. Die Einkommensgrenzen nach den Paragraphen 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes sind dabei einzuhalten.
Intensiv geprüft wird zur Zeit, ob bis zu fünf Wohnungen für Rollstuhlfahrer umgerüstet werden können. Oberbürgermeister Vaupel, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der GeWoBau ist, hob hervor, dass Rollstuhlfahrer auf innerstädtischen Wohnraum angewiesen sind.
"In der Innenstadt sind die Barrieren geringer, sodass auch für unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger ein selbstbestimmtes Leben möglich ist", freute sich Vaupel. "Ich habe daher die GeWoBau gebeten, dem Verein zur Förderung der Integration Behinderter – fib e. V. bis zu fünf Wohnungen in der Uferstraße 20 zur Nutzung anzubieten."
pm: Stadt Marburg
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