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Organspende


Ein gutes Geschäft mit Gutmütigkeit

26.05.2012 (fjh)
Steter Tropfen höhlt den Stein. Nach dieser altbekannten Devise möchte die Mehrheit des Deutschen Bundestags künftig mehr Organspender gewinnen. Mit großer Mehrheit hat das Parlament daher am Freitag (25. Mai) einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt.
Bedenken gab es nur von den Linken und Teilen der Grünen. Sie bemängelten vor allem den unzureichenden Datenschutz. Das Transplantations-Änderungsgesetz erlaube eine Weitergabe sensibler Daten zur Auswertung für wissenschaftliche Zwecke.
Zudem wurde auch die mangelnde Transparenz bei der Zuteilung der entnommenen Organe beklagt. Wegen Vetternwirtschaft und finanzieller Intransparenz war die Deutsche Stiftung Organspende in die Kritik geraten, die die Vermittlung der Transplantate in Deutschland organisiert.
Automatisch beteiligt an jeder Organvermittlung in Europa ist auch die Organisation Eurotransplant. Für ihre Dienste kassiert sie bei jeder Transplantation vierstellige Summen.
Organtransplantation ist ein gigantisches Geschäft. Darüber können auch die Mitleid heischenden Begründungen für die neue Regelung nicht hinwegtäuschen. Zigtausende warten demnach in Deutschland dringend auf eine lebensrettende Organspende.
Wollten einige deswegen ursprünglich die sogenannte Widerspruchslösung einführen, wonach jeder automatisch zum Spender wird, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat, so haben sich die Parteien nun auf eine andere Vorgehensweise geeinigt. In regelmäßigen Abständen sollen die Krankenkassen ihren Versicherten künftig Informationsmaterial und die Aufforderung zusenden, sich für eine Organspende zu entscheiden.
Damit wollten die Politiker offenbar dem Eindruck entgegentreten, sie wollten die Bevölkerung zur Spende drängen. Dennoch ist auch die regelmäßige Anfrage durchaus bedrängend, wenngleich mit ihr kein Entscheidungszwang verbunden sein soll.
Ein fader Beigeschmack bleibt jedoch auch hier. Denn bislang steuern vor allem Kliniken und Kassen sowie die Transplantations-Lobby die Kampagnen zur "Aufklärung" der Bevölkerung.
In aller Regel argumentieren sie, die Organe würden doch erst nach dem Tod entnommen. Mit einer Erklärung nehme der mögliche Spender seinen Angehörigen die bedrückende Last ab, unmittelbar nach seinem Tod über eine Organentnahme entscheiden zu müssen.
Dabei setzen sie stillschweigend voraus, dass - außer bei einer bewussten "Lebend-Spende" - der betroffene Patient bei dem nötigen Eingriff tot ist. Nicht breit erörtert wurde indes die Definition des Todes.
Seit 1968 betrachten die Mediziner weltweit den Hirntod als biologischen Todeszeitpunkt. Tatsächlich ist diese Festsetzung aber gerade unter Fachleuten höchst umstritten.
Bereits bei der Festlegung wurde das Argument angeführt, dadurch könne man mehr Spenderorgane gewinnen. Die Definition folgte also schon vor gut 40 Jahren einer Nützlichkeitserwägung.
In den letzten Jahren haben verschiedene Ärzte hirntote Menschen noch über Wochen und sogar Monate hinweg betreut und ihre biologischen Funktionen aufrechterhalten. Die für tot erklärten Patienten atmeten, schwitzten, schieden Urin und Exkremente aus. Sogar eine Schwangerschaft konnte eine Hirntote noch austragen, bis sie von einem gesunden Kind entbunden wurde.
Offenkundig ist der Hirntot also nicht gleichzusetzen mit dem Tod des Menschen, wenngleich sein Hirn unwiederbringlich abgestorben ist. Aber der Organismus kann noch weiter "funktionieren".
Das "Funktionieren" von Menschen steht anscheinend auch hinter dem vorherrschenden Umgang mit Organspenden. Wer "zu nichts mehr nütze" ist, der soll wenigstens noch genutzt werden.
Menschen werden ausgeschlachtet wie Schrotthaufen. Mediziner behandeln Organspender wie menschliche Ersatzteillager.
Schemenhaft sichtbar wird hier ein Menschenbild, das Deutschland schon während seinem dunkelsten "tausendjährigen Reich" erdulden musste. Damals wurden Menschen industriell ermordet, um nachher bestohlen, ausgeplündert und "verwertet" zu werden.
Natürlich ist ein Vergleich von Organspenden mit dem Holocaust unzulässig. Niemand hat Anlass zu der Vermutung gegeben, er wolle Menschen systematisch ermorden und dann "verwerten".
Zurück bleibt aber die vage Vermutung, dass der Mensch wieder zum nützlichen Objekt und zur verwertbaren Ware wird. Gewinnen werden dabei nicht unbedingt die Sterbenskranken, auf deren baldiges Ableben einsatzbereite Chirurgen schon ungeduldig warten.
Profitieren können von ihren Organen zweifelsfrei diejenigen, die dringend eine Spenderniere, eine Lunge oder ein fremdes Herz benötigen. Ihr Wunsch nach Organspenden ist moralisch zweifelsfrei gerechtfertigt.
Die Interessen von Transplanteuren, Vermittlern und Krankenhäusern indes sind rein kommerzieller Natur. Immer deutlicher kann man gerade im Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sehen, wie sehr Gesundheit in allen Bereichen zur profitablen Ware wird.
Nach der Privatisierung der Universitätskliniken in den beiden benachbarten Städten rollte zunächst eine riesige Entlassungswelle über die Beschäftigten hinweg. Nun ist ein wirtschaftlicher Kampf um die Übernahme der Rhön-Klinikum AG durch den Krankenhaus-Konzern Fresenius entbrannt, der garantiert nicht ohne größere Gewinnerwartungen angezettelt wurde.
Nachdem einige Krankenkassen zuletzt auch über Bestechungsgelder von Kliniken an Niedergelassene Ärzte geklagt haben, wurden Ende Mai auch Überlegungen des Rhön-Konzerns bekannt, eine eigene Krankenkasse zu gründen. So könnte man die Versicherten noch enger an den Konzern und seine Krankenhäuser binden.
Börsenspekulanten und Großkonzerne haben sich nicht nur die mittelhessische Medizin mittlerweile unter den Nagel gerissen. Gierig greifen die Manager nach gewinnbringenden Therapien und patientenfeindlichen Einsparmöglichkeiten.
Die Organtransplantation ist hier nur eine von vielen Möglichkeiten der Profitmaximierung. Wer sich nicht an Rhön, Fresenius oder andere Konzerne verkaufen und bei lebendigem Leib ausschlachten lassen will, der sollte konsequenterweise eine Organentnahme ablehnen.
Wer sich aus ethischen Gründen anders entscheidet, verdient trotzdem uneingeschränkten Respekt. Wer aber Menschen missioniert, damit sie einen Spenderausweis ausfüllen, der muss sich kritische Fragen nach seiner Interessenlage gefallen lassen. Das Leben ist zu einmalig, dass man es gewinnbringender Leichenfledderei preisgeben darf.
Franz-Josef Hanke
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