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Das ist die Höhe


Land mit Leistungszulagen gescheitert

14.02.2012 (fjh)
"Der Antrieb zu Erkenntnisgewinn in der Wissenschaft entsteht aus Neugier, nicht aus Geldgier.“ Mit dieser Begründung schloss sich der Marburger SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Spies am Dienstag (14. Februar) dem Votum des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für eine Änderung der Professorenbesoldung in Hessen an. Das derzeitige zweistufige System aus einem festen Grundgehalt und zusätzlichen "Leistungszulagen" hatten die Karlsruher Richter am Dienstag (14. Februar) als verfassungswidrig verworfen.
Einerseits hielten sie das Grundgehalt im Vergleich zum Gehalt von Lehrern oder anderen Beamten wie auch im Vergleich zur Privattwirtschaft für nicht ausreichend. Zum anderen war ihnen die Struktur der Zulagen für angebliche "Leistungen" nicht transparent genug.
Weder bekämen alle hessischen Hochschullehrer gleichermaßen Zugang zu solchen Zulagen, noch sei ihre Zuteilung allein von einheitlichen und nachprüfbaren Kriterien abhängig. Zudem seien die Haushaltsmittel des Landes Hessen für solche Zulagen begrenzt, sodass die "zu spät gekommenen" Professoren für die gleiche Leistung möglicherweise weniger bekämen als ihre Kollegen oder gar ganz leer ausgingen.
Geklagt hatte der Marburger Chemiker Prof. Dr. Bernhard Roling. Ihm muss das Land nun rückwirkend ein höheres Salär zahlen.
Zudem muss es spätestens zum 1. Januar 2013 ein neues Besoldungssystem für Hochschullehrer einführen. Dabei muss die ausreichende Bezahlung aller Professoren sichergestellt sein und die Vergabe leistungsbezogener Zulagen nachprüfbaren Kriterien folgen.
Auch die Marburger Universitätspräsidentin Prof. Dr. Katharina Krause begrüßte das Karlsruher Urteil. Das derzeitige Besoldungssystem hält sie für ungeeignet im "Kampf um die klügsten Köpfe". Beispielsweise führe die Bewertung von Berufungen an eine andere Hochschule als "Leistung" zu einer unnötigen Fluktuation.
"Die Zeit, in der alle Welt meinte, Menschen seien ausschließlich durch Geld zu motivieren, sollte endgültig vorüber sein“, hofft Spies. Der Marburger Arzt sieht in dem Karlsruher Richterspruch die Chance, auch anderswo über "Leistungszulagen" als Motivationsmaßnahmen kritisch nachzudenken.
Franz-Josef Hanke/pm
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