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AStA fordert Ausladung von Bundeswehr-Redner

17.01.2012 (ina)
Einen Vortrag zum Thema "Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts in der Bundeswehr" soll Dr. Stefan Weber am Donnerstag (19. Januar) im Rahmen der Ringvorlesung "Die Praxis des Völkerstrafrechts in Deutschland" halten. Er ist Leiter der Rechtsabteilung der inneren Führung der Deutschen Bundeswehr.
Die Veranstaltung hat das Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität organisiert. Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) hat die Universitätsleitung am Dienstag (17. Januar) aufgefordert, den Referenten nicht an der Universität sprechen zu lassen.
Der AStA Marburg sieht Wissenschaft in der Verantwortung zu friedlicher Forschung. Im Sinne der Tübinger Zivilklausel-Erklärung wendet er sich gegen militärische Forschung und Lehre. Die Studentenvertretung hat sich "auch gegen solche, die falsches Vorgehen der Bundeswehr legitimiert", ausgesprochen.
"Wenn Bundeswehrangehörige an der Universität sprechen, kann eine wissenschaftliche Verantwortung für den Frieden nicht gegeben sein“, erklärte der AStA-Hochschulreferent Jamal Lutz. Der AStA Marburg fordert die Universitätsleitung daher auf, Weber nicht an der Uni sprechen zu lassen.
Weiterhin gelte es, den Einfluss von militärischer Forschung an der Philipps-Universität aufzudecken und hier ausschließlich zivile Forschung und Lehre zuzulassen. Die Bereitstellung von universitärem Raum für Angehörige der Bundeswehr lehne man ab.
Immer mehr trete die Bundeswehr bewusst im zivilen Raum in Erscheinung. So ist sie standardmäßig auf Job-Messen vertreten und dringt sogar schon in Grundschulen vor.
Dort stelle sie sich als ganz normale Arbeitgeberin dar. Einseitige Vorstellungen von Konfliktlösung gebe sie so schon an Kinder weiter.
Die Militarisierung der Gesellschaft schreite so nachhaltig voran. Auch in wissenschaftlichen Diskussionen finde die Bundeswehr immer mehr Einfluss und verbreite dort meist sehr exklusive Ansichten wie zum Beispiel die Rechtfertigung der Kundus-Affäre.
Weber ist Leiter der Rechtsabteilung der inneren Führung. Nach Angaben des AStA war er federführend in der Auslegung des Kundus-Bombardements mit 142 zivilen Opfern als "Kollateralschaden" beteiligt.
Wissenschaftliche Neutralität könne hier schwer gegeben sein. Gerade das mache ihn ungeeignet für einen Vortrag innerhalb einer wissenschaftlichen Ringvorlesung an der Universität Marburg.
"Will die Universität nicht als kriegsbefürwortend in Erscheinung treten, muss ihr normativer Anspruch pazifistisch sein“, forderte Lutz abschließend.
pm: AStA Marburg
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