06.01.2012 (fjh)
"Zuerst einmal bedanke ich mich bei allen Auskunftspflichtigen, dass sie so bereitwillig geantwortet haben", sagte Landrat Robert Fischbach in der Kreisverwaltung, als er einen Zwischenstand zum Zensus 2011 bekanntgab. Gleichzeitig bedankte er sich bei den Interviewern, "die einen sehr guten Job gemacht haben".
Bisher sei die Durchführung der Volksbefragung im
Landkreis Marburg-Biedenkopf sehr zufriedenstellend verlaufen. Es gebe nur eine sehr geringe Zahl von Bürgern, die sich nicht auskunftswillig zeigten. An diesen Stellen muss der Landkreis - wie im Gesetz vorgegeben - die Antworten anmahnen.
Fischbach wies auch darauf hin, dass ab Donnerstag (12. Januar) auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein werden, um für zählungsrelevante Gebäude, für die im Erhebungsverlauf kein Dateneingang registriert werden konnte, die ersatzweise Datenerhebung mit Hilfe des orangefarbenen Fragebogens durchzuführen. In einzelnen Fällen bleibt eine Antwort aus, etwa wenn für ein Gebäude kein Eigentümer ermittelt wurde. Dann sieht das Zensus-Gesetz die Durchführung von sogenannten "Ersatzvornahmen" vor.
Dazu werden möglicherweise auch Gespräche mit Bewohnern geführt. Sie sollen klären, wie das Gebäude derzeit tatsächlich genutzt wird.
Die Begehungen vor Ort sollen in Erfahrung bringen, um was für ein Gebäude es sich handelt, wann es gebaut wurde und wie viele Wohnungen es in dem Gebäude gibt. Bei Wohnungen werden Angaben zur Größe, Anzahl der Räume und Bewohner sowie zu Ausstattungskriterien wie Bad und Heizung erfragt.
Landesweit haben nach Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) knapp 91 Prozent der - im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angeschriebenen - Immobilieneigentümer und -verwalter Auskünfte erteilt. Ab Februar 2012 findet dann auch die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten zur Ermittlung und Bereinigung von widersprüchlichen Angaben statt.
Dazu hat der sogenannte "Erhebungsbeauftragte" einen grünen Fragebogen mit insgesamt neun Fragen bei sich. Der Landkreis bittet um Mithilfe und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Schnüffler bei den anstehenden Befragungen. Die Befragten sind auskunftspflichtig.
Die Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen. Per Gesetzd sind sie zur absoluten Verschwiegenheit über die erhobenen Merkmale verpflichtet.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 6629 groß anzeigenwww.marburgnews.de