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Feuerspiele beim Schloßgang


Uni verkündete Verbot von Böllern

27.12.2011 (ms)
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zum Landgrafenschloss ist verboten. Darauf hat die Philipps-Universität am Freitag (23. Dezember) hingewiesen.
Damit folgt die Universität der geltenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz. In ihrem Paragraphen 23 Absatz. 1 untersagt sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Da das Landgrafenschloss aus Fachwerkteilen besteht, wird es - der Verordnung folgend - ebenso geschützt wie die Oberstadt, für die dieses Verbot bereits seit 2009 gilt.
"Raketen, Böller und Funkenflug stellen in der Nähe von Fachwerkbauten unkalkulierbare Brandrisiken dar“, erklärte Dr. Eckhard Diehl als Leiter des Dezernats Gebäudemanagement und Technik das Verbot. "In der Vergangenheit sind bereits Raketen in Dachstühle von Gebäuden der Universität eingedrungen und haben nicht unerhebliche Schäden angerichtet.“
Das Verbot gilt für das gesamte Areal des Landgrafenschlosses inklusive der Stipendiatenanstalt. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Besucher, die sich lediglich das Feuerwerk über der Stadt anschauen möchten, sind im Bereich des Landgrafenschlosses selbstverständlich willkommen.
pm: Philipps-Universität Marburg
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