Logo: marburgnewsMobile Marburgnews

Zum Menü

Früher Pfändungsschutz


Kreis weist auf Gesetzesänderung hin

11.11.2011 (fjh)
Auf wesentliche Änderungen im Pfändungsschutz für Girokonten durch eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Freitag (11. November) hingewiesen. Von dieser gesetzlichen Änderung sind vorwiegend die Empfänger von Grundsicherungsleistungen betroffen.
Bisher konnten Empfänger von Sozialleistungen trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang auf dem Konto über die Sozialleistungen verfügen. Das ist ab 1. Januar 2012 nicht mehr möglich. Ein möglicher Pfändungs- und Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wird dann nur noch über ein "Pfändungs-Schutzkonto" (P-Konto) gewährleistet.
Auf die Umwandlung des Girokontos innerhalb von drei Tagen in ein "P-Konto" besteht ein Rechtsanspruch. Jedoch muss jeder Kontoinhaber einen entsprechenden Antrag stellen.
Das "P-Konto" gewährt dann automatisch Pfändungsschutz in Höhe eines monatlichen Grundfreibetrags von zur Zeit 1.028,89 Euro. In bestimmten Fällen wie etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder Eingang weiterer Sozialleistungen sieht das Gesetz jedoch höhere Freibeträge vor. Jede Person darf jedoch lediglich ein "P-Konto" führen.
"Wir raten daher allen von Kontopfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten so schnell wie möglich umzuwandeln", erklärte der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern. "Dadurch wird der Grundfreibetrag automatisch geschützt." Wenn das Konto nicht rechtzeitig in ein "P-Konto" umgewandelt wird, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen wie Arbeitslosengeld II (ALG II) verfügen können.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 6404 groß anzeigen

www.marburgnews.de

© 2017 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg