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Tatort Gerichtssaal


Jugendgerichtshilfe unterstützt junge Täter

08.11.2011 (sus)
Die Jugendgerichtshilfe steht Jugendlichen im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Strafverfahren bei. Sie soll verhindern, dass es nach einer "Jugendsünde" auf der schiefen Bahn weitergeht.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf war im Jahr 2010 in 1.028 Verfahren des Jugendgerichts eingebunden. Die Anzeigen reichten vom Schwarzfahren über Ladendiebstahl und Fahren ohne Führerschein bis zur handfesten Schlägerei.
"Was die Jugendlichen auf dem Kerbholz haben, ist ganz unterschiedlich. Bevor sie aber vor den Richter kommen, sind sie erst einmal bei uns", sagte der Fachbereichsleiter Uwe Pöppler.
An erster Stelle der begangenen Straftaten standen 2010 die Vermögensdelikte, wie einfache Diebstähle, Ladendiebstähle und Betrügereien. "Eine Auswertung der Fallzahlen von 2010 bei der Jugendgerichtshilfe hat ergeben, dass die meisten Straftaten im Alter von 14 bis 18 Jahren begangen wurden“, erläuterte der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern.
Jungen tauchten dabei im Zusammenhang mit Straftaten häufiger in der Statistik auf als Mädchen. Mädchen seien eher im frühen Jugendalter straffällig geworden, Jungen eher später.
Obwohl die Zahl der Strafverfahren in den Jahren 2008 und 2009 etwas niedriger lag, entspricht sie jetzt wieder der Größenordnung der Jahre 2006 und 2007. Dabei ist die Zahl der Strafverfahren nicht gleichzusetzen mit der Zahl der straffällig gewordenen jungen Menschen. Denn einige von ihnen wurden durch unterscwegen verschidener Straftaten auch mehrmals durch die Jugendgerichtshilfe betreut.
Wer zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre alt ist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der wird ein Fall für die Jugendgerichtshilfe. "Uns interessiert dabei der Mensch, der hinter der Straftat steckt", sagte der zuständige Fachdienstleiter Jürgen Rimbach.
Die Mitarbeiter führen intensive Gespräche mit den straffälligen Jugendlichen. "Auch das Umfeld klopfen wir ab", berichtete Rimbach,"Wir reden mit den Eltern, mit Lehrern, Freunden, Trainern oder den Betreuern im Jugendclub. Wir machen uns ein komplettes Bild von dem Menschen, der vor den Richter muss."
Die Jugendgerichtshilfe sitzt mit im Gerichtssaal, wenn es zu einem Prozess kommt. Der Bericht, den die Mitarbeiter über den jungen Menschen gemacht haben, hat beim Richter Gewicht.
Außerdem macht die Jugendgerichtshilfe dem Richter Vorschläge für geeignete Maßnahmen. "Wir kennen meist eine ganze Menge von dem Menschen: seine familiären Probleme, seine Persönlichkeit, seinen Lebenslauf und natürlich auch seine Stärken", erklärte Pöppler.
Die meisten Fälle seien "Jugendsünden" und die Täter strafrechtliche "Eintagsfliegen". Bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens bemüht sich die Jugendgerichtshilfe um geeignete Maßnahmen, um Rückfälle zu vermeiden.
Als "Strafe", die mehr einem erzieherischen Gedanken entspricht, wird häufig eine gemeinnützige Arbeit aufgegeben. "Haftstrafen sind eher die Ausnahme", sagte McGovern.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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