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Nicht nachhaltig


Wissenschaftler untersuchten Aufsichtsratsvergütungen

07.11.2011 (sus)
Aufsichtsratsvergütungen fehlt es an Nachhaltigkeit. Zu diesem Schluss sind Wirtschaftswissenschaftler aus Marburg und Göttingen bei einer Untersuchung von börsennotierten Unternehmen gekommen.
Die Untersuchung ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten des Instituts für Controlling der Philipps-Universität und des Instituts für Management und Controlling der Georg-August-Universität Göttingen zum Themenkomplex "Corporate Governance". Ihr Ergebnis haben die Forscher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" veröffentlicht.
Im Rahmen dieser Forschungszusammenarbeit befassen sich die Autoren Yves Metzner, Marc Steffen Rapp und Michael Wolff intensiv mit dem Thema Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Im Fokus ihrer Analyse stehen die beiden grundsätzlichen Gestaltungsdimensionen der Aufsichtsratsvergütung. Dabei handelt es sich einerseits um die Struktur und anderseits um die Höhe der gewährten Bezüge.
Durch die erhöhten Offenlegungspflichten und die umfassende Auswertung der Geschäftsberichte konnten die Autoren erfolgsunabhängige und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten ausführlich erfassen und analysieren. Berücksichtigung finden unter anderem Sitzungsgelder, sonstige Zahlungen sowie kurz- und langfristig erfolgsorientierte Vergütungen.
Weiterhin zeigt die Studie auf, wie viele Unternehmen ihre Vergütungsstruktur im Jahr 2010 angepasst haben und welche Strukturelemente primär betroffen waren. Auf Basis der Hauptversammlungsbeschlüsse wird hierzu auch ein Ausblick für das Jahr 2011 gegeben.
Die Autoren kamen in ihrer Studie "Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2011 – Analyse der Unternehmen des deutschen Prime Standards von 2005 bis 2010“ zu einem ernütchernden Ergebnis: Gerade einmal 13 Prozent der wichtigsten börsennotierten Unternehmen in Deutschland setzen bei der Vergütung ihrer Aufsichtsräte auf langfristige Anreizkomponenten. Noch weniger Firmen orientieren sich an der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses, obwohl der "Deutsche Corporate Governance Kodex“ (DCGK) ausdrücklich eine erfolgsorientierte Vergütung von Aufsichtsräten anregt, die sich auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezieht.
Eine deutliche Mehrheit der börsennotierten Unternehmen verfügte 2010 mit vierundsechzig Prozent auch über erfolgsorientierte Vergütungskomponenten. Jedoch haben rein leistungsunabhängige Vergütungssysteme weiterhin eine hohe Verbreitung insbesondere bei kleinen bis mittelgroßen Unternehmen.
"Jedoch selbst in Unternehmen, welche variable Vergütungsbestandteile einsetzen, liegt der Fokus meist auf kurzfristigen Kriterien und ist damit nicht ausreichend am langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet“, erklärten Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität und sein Ko-Autor Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen. Zudem kritisierten die Autoren einen aktuellen Trend. Mehrere Unternehmen entwickelten im Jahr 2010 Vergütungsstrukturen, die explizit eine reine Fixvergütung vorsehen.Da sich darunter auch einige große DAX-Unternehmen finden, vermuten die Autoren, dass kleine und mittelgroße Unternehmen nun dazu geneigt sind, ebenfalls derartige Vergütungsstrukturen zu adaptieren.
Die Studie ist mit durchschnittlich 320 analysierten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2010 eine der umfangreichsten wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland. Dabei wurden grundsätzlich die im Prime Standard der Deutschen Börse AG gelisteten deutschen Unternehmen analysiert. Unter anderem wurden dadurch die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDax umfassend berücksichtigt.
Die durchschnittliche Vergütungshöhe betrug im Jahr 2010 im DAX 127.000 Euro, im MDAX: 73.000 Euro, im TecDAX: 53.000 Euro und im SDAX: 41.000 Euro. In den restlichen Unternehmen des Prime Standards erreichte sie 26.000 Euro. Nach dem Eindruck der Autoren herrscht vor allem in kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei der Festlegung der Vergütungen noch immer das traditionelle Verständnis des „Ehrenamtes“ vor.
pm: Philipps-Universität Marburg
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