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Drohung mit Gewalt


Angeklagte verprügelten Mann in seiner Wohnung

21.05.2008 (sts)
"Das war eine völlig unnötige und völlig idiotische Tat“, sagte Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel in seinem Schlussplädoyer. Dieser Auffassung schloss sich am Dienstag (20. Mai) vor dem Amtsgericht Marburg sogar die Verteidigung an.
Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Richter Carsten Paul einen 20-jährigen Türken aus Stadtallendorf zu einer Geldstrafe und einen 22-jährigen Deutschen aus Marburg, der derzeit eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden absitzt, zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 12. April 2007 einen Mann in seiner Wohnung in Marburg-Wehrda verprügelt und gewürgt zu haben.
"Wir wollten ihm einen Denkzettel verpassen, weil er mir ein Verhältnis mit der Freundin meines Bruders angedichtet hat“, begründete der ältere Angeklagte das Tatmotiv. Bei der ersten Verhandlung am 7. Mai war das Opfer nicht als Zeuge vor Gericht erschienen, wodurch ein zweiter Prozesstermin nötig wurde.
Dieses Mal erschien der 29-Jährige in Begleitung der Polizei, die ihn an seinem Arbeitsplatz abgeholt hatte. Er berichtete, wie die beiden Beschuldigten sowie der Bruder des 22-jährigen Angeklagten in seine Wohnung eingedrungen seien und ihn nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung an der Flucht aus der Wohnung gehindert hätten.
"Die hingen mit drei Leuten an mir, haben mich zu Boden geschmissen und gewürgt. Ich habe verzweifelt um Hilfe gerufen“, erläuterte das Opfer die Geschehnisse.
Nach einem Schlag ins Gesicht habe der inhaftierte Angeklagte zudem damit gedroht, ihn zu erwürgen, wenn er nicht den Mund halte. Trotz der Übermacht sei es ihm schließlich gelungen, die Wohnungstür zu öffnen, worauf die Täter schlagartig das Weite suchten.
Da die Hilferufe im Hochhaus gehört wurden, hatten Nachbarn bereits die Polizei alarmiert, die kurze Zeit später am Tatort eintraf.
Die Aussage des Zeugen unterbrach der ältere Angeklagte immer wieder mit Zwischenrufen und Drohungen. Richter Paul musste ihn mehrfach zur Ordnung rufen.
"Die Tat zeugt von einer erheblichen Gewaltbereitschaft. Und auch heute haben sie wieder bewiesen, dass sie sich nicht im Griff haben“, verwies Staatsanwalt Zmyj-Köbel auf die umfangreichen und einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.
Dennoch schloss sich Richter Paul nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer weiteren achtmonatigen Haftstrafe an. Da der Angeklagte beabsichtige, nach seiner Haftentlassung eine Mutter mit drei Kindern zu heiraten, verändere sich seine Familiensituation maßgeblich. Auch das Absitzen der aktuellen Haftstrafe sei eine neue Erfahrung, die auf Besserung hoffen lasse, begründete Paul sein Urteil.
Die Bewährungszeit legte Paul auf vier Jahre fest. Zudem muss sich der Angeklagte regelmäßigen Drogentests unterziehen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der zweite Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro, die er an die Jugend-Konflikthilfe Marburg zu entrichten hat. Beiden wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
"Es tut mir leid, dass ich schon wieder hier sitze. Ich will meine Vergangenheit hinter mir lassen und nach vorne schauen“, hatte der in Haft befindliche Angeklagte unter Tränen in seinem Schlusswort gesagt. Staatsanwalt Zmyi-Göbel blieb in seinem Plädoyer skeptisch: "Mir schwant nichts Gutes für die Zukunft.“
Stephan Sonntag
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