01.11.2011 (sus)
Über das Thema Kinderschutz haben rund 200 Experten am Dienstag (1. November) während einer Fachveranstaltung gesprochen. Der
Landkreis Marburg-Biedenkopf hatte die Veranstaltung unter dem Titel "Kinderschutz neu aufgestellt?" organisiert. Eingeladen waren Teilnehmer aus relevanten Berufsgruppen von der Jugendhilfe bis hin zu Hebamme.
Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner war der Referent. Er ist ein ausgewiesener Fachmann in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Unter anderem berät er das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2010. Zuvor war Wiesner bereits viele Jahre Leiter des Referats für Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Ministerium. Außerdem ist er Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin am Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie.
Zahlreiche gesetzliche Veränderungen beim Kinderschutz gab es bereits in den vergangenen Jahren. Weitere kamen 2011 mit zwei neuen Gesetzesvorhaben hinzu.
Zur Zeit ist das geplante Bundeskinderschutzgesetz zwar vom Bundestag verabschiedet, aber die Entscheidung des Bundesrats steht noch aus. Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist in großen Teilen dagegen bereits im Juli in Kraft getreten.
Das neue Vormundschaftsrecht sieht die Pflicht vor, dass ein Vormund zum Mündel in der Regel monatlich in dessen üblicher Umgebung Kontakt halten muss. In der Konsequenz begrenzt es die Fallzahl auch auf 50 Mündel für einen Vormund. Beim Bundeskinderschutzgesetz geht es insbesondere um die frühen Hilfen sowie den Einsatz von Familien-Hebammen wie auch um weitere Qualifizierungen und Vereinbarungen im Bereich des Kinderschutzes.
"Der Gesetzgeber möchte dabei die Verantwortung nicht abwälzen", erläuterte Wiesner."Vielmehr geht es darum, zusätzliche Instanzen wie Hebammen oder Krankenschwestern als Lotsen mit ins Boot zu holen." Das Gesetz versuche, eine Brücke zum Gesundheitssystem zu schlagen.
Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern bekräftigte das große Interesse des Landkreises am Kinderschutz. Insbesondere unterstützte er den Ansatz, nicht erst aktiv zu werden, wenn etwas passiert ist.
"Vieles von dem, was im Gesetz steht, praktizieren wir hier in Marburg-Biedenkopf schon“, sagte McGovern. Als Beispiel nannte er die Betreuung und Begleitung werdender Mütter und Eltern. "Das - im Gesetz geforderte - Beratungsangebot setzen wir schon um“, erklärte McGovern.
Die Teilnehmer der Fachveranstaltung beschäftigten sich vor diesem Hintergrund mit den Fragen, ob dadurch der Kinderschutz tatsächlich verbessert wird und was das für die Praxis vor Ort bedeutet. Ziel der Fachveranstaltung war auch, Informationen, Anregungen und Antworten zu geben und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Landkreis Marburg-Biedenkopf beizutragen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 6364 groß anzeigenwww.marburgnews.de