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Einführung am Ersten


Stadt plant neue Abwasserberechnung

09.09.2011 (bke)
Die Abwassergebühr in Marburg soll zum 1. Januar 2013 umgestellt und neu berechnet werden. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Marburg (SWM) haben mit den Arbeiten zur Einführung getrennter Entwässerungsgebühren begonnen.
Zukünftig werden die Abwassergebühren nicht mehr allein nach der Frischwasserbezugsmenge ermittelt, sondern getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser veranlagt. Die Stadt Marburgist aufgrund eines Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel verpflichtet, künftig eine verursachungsgerechtere Verteilung der Abwasserkosten vorzunehmen und getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen.
Bislang wurde als Maßstab bei der Abwassergebührenveranlagung einzig der Trinkwasserverbrauch zugrunde gelegt. Das führt dazu, dass auch das - auf versiegelten Grundstücksflächen gesammelte und in die öffentliche Kanalisation eingeleitete - Niederschlagswasser auf Basis der verbrauchten Trinkwassermenge bezahlt wird.
"Die Höhe des Trinkwasserverbrauchs steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassermenge", erklärte Bürgermeister Dr. Franz Kahle. "Bei der bisherigen Veranlagung auf Basis der Einheitsgebühr werden Anschlussnehmer mit großen - versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen - Grundstücksflächen, die folglich sehr viel Regenwasser in die Kanalisation einleiten und dadurch hohe Kosten verursachen, zu gering veranlagt, da sie in der Regel nur verhältnismäßig wenig Trinkwasser verbrauchen, wie es beispielsweise bei Gewerbebetrieben, Bau und Supermärkten mit großen Parkplätzen oder städtischen Liegenschaften der Fall ist. Auf der anderen Seite zahlen Anschlussnehmer, die auf kleineren versiegelten Grundstücksflächen in Mehrfamilienhäusern leben, wesentlich mehr Gebühren, sofern der Einheitsmaßstab beibehalten bleibt und die gesamte Niederschlagsmenge anhand des Trinkwasserverbrauchs abgerechnet wird", erläuterte Jens Tesseraux als Zuständiger Projektleiter der Stadtwerke für die Gebührenumstellung.
Diesen Sachverhalt hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof so gesehen und mit seinem Urteil die Abwassergebührensatzungen als rechtswidrig eingestuft. "Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich die Universitätsstadt Marburg dazu entschlossen, die Kosten der Regenwasserentsorgung mit dem Ziel einer gerechteren und verursachungsgemäßen Kostenveranlagung zukünftig getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen", sagte Oberbürgermeister Egon Vaupel.
Künftig werde es in Marburg also zwei Gebühren geben. Eine Gebühr sei für die Beseitigung von Schmutzwasser. Sie werde weiterhin auf Basis der verbrauchten Trinkwassermenge veranlagt.
Eine weitere Gebühr sei für die Einleitung von Regenwasser vorgesehen. Sie werde anhand der - versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen - Grundstücksflächen je Quadratmeter erhoben.
Vaupel stellte deutlich heraus, dass aufgrund der neuen Veranlagung die Gesamtbelastung der Marburger Grundstückseigentümer nicht steigen werde. Es werde nur eine andere, gerechtere Kostenverteilung vorgenommen. Die bisher veranlagte Einheitsgebühr von 1,94 Euro pro Kubikmeter werde folglich bei der getrennten Veranlagung deutlich abgesenkt, da die Kosten der Niederschlagswasser-Entsorgung dann nicht mehr in der Schmutzwassergebühr enthalten seien.
Zur Umsetzung der neuen Gebührenveranlagung sind zahlreiche Vorarbeiten notwendig. Sie wurden bereits in Angriff genommen.
Zur Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen erfolgte bereits ein Flug über das Stadtgebiet. Anschließend wird ein sogenanntes "Selbstauskunftsverfahren" durchgeführt. in seinem Rahmen werden die Marburger Grundstückseigentümer hinsichtlich Größe, Versiegelungsart und Kanalanschluss der Grundstücke befragt.
Vorgesehen ist, dass die Befragungsbögen Anfang 2012 an alle Marburger Grundstückseigentümer versandt werden. Die Erfassungsbögen werden das zu veranlagende Grundstück als graphische Skizze ausweisen. Daraus geht dann die ermittelte versiegelte Grundstücksfläche Hervor. Somit ist jeder Bürger in der Lage, die Größe der befestigten Fläche seines zu veranlagenden Grundstücks zu überprüfen und entsprechende Korrekturen auf dem Erfassungsbogen zu vermerken.
Einzelheiten der neuen Abwassersatzung wird die Stadtverordnetenversammlung (StVV) im Jahr 2012 beschließen. In diesem Rahmen muss auch entschieden werden, wie weit mit der neuen Satzung ökologisch sinnvolle Maßnahmen unterstützt werden können. Dachbegrünungen, Regenwassersammelanlagen, Regenwasserversickerung, versickerungsfähiges Pflaster und Entsiegelung versiegelter Flächen sowie andere sinnvolle Maßnahmen zur Entlastung der Abwasserkanäle könnten in den neuen Satzungsregelungen berücksichtigt werden.
Die Stadtwerke sichern eine hohe Transparenz bei der Flächenerhebung zu. Sie wollen die Öffentlichkeit rechtzeitig über alle Vorgänge informieren und in das Verfahren einbinden.
So ist vorgesehen, für einen bestimmten Zeitraum eine Anlaufstelle einzurichten. Sie soll den Bürgern bei Fragen zur Verfügung stehen und bei der Bearbeitung der Selbstauskunftsbögen behilflich sein.
Außerdem wird eine Telefon-Hotline eingerichtet. Sie wird mit Fachleuten zum Thema besetzt sein.
pm: Stadt Marburg
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