08.09.2011 (fjh)
Denkmalgeschützte Gebäude prägen die Marburger Innenstadt und auch einige Stadtteile. Seit Mai 2011 bietet die
Universitätsstadt Marburg eine kostenlose Energieberatung für Gebäude und Bauten im Bestand an. Sie soll gezielt auch auf denkmalgeschützte Gebäude ausgerichtet sein.
Die Beratung wird sowohl von Hauseigentümern als auch von Handwerkern und Architekten in Anspruch genommen. Die Nähe zur Unteren Denkmalbehörde und zu anderen Fachämtern bewährt sich dabei, da dadurch Fragen des Denkmalschutzes und des Baurechts mit den Fachdiensten erörtert und geklärt werden können.
Für Fachwerkhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser aus der Jahrhundertwende, Hofreiten, denkmalgeschützte Häuser aus Marburgs Stadteilen und der Innenstadt sowie Stadtbild prägende, denkmalgeschützte Häuser wurden bisher 30 Beratungen durchgeführt. Diese Zahl hat Bürgermeister Dr. Franz Kahle am Donnerstag (8. September) mitgeteilt.
Energiesparende Maßnahmen zur Sanierung, Umstellung der Haustechnik, Dämmung der Gebäudehülle, gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie Fördermittel und Zuschüsse werden erörtert. Dabei wird alles auf den jeweiligen Einzelfall bezogen.
Die fossilen Energieträger sind begrenzt. Die Energiepreise sind deswegen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
81 Prozent der Energie in der Welt werden durch fossile Energieträger und sechs Prozent durch Atomkraftwerke erzeugt. Nur 13 Prozent der Energie werden durch Technologien mit erneuerbaren Energien gewonnen.
In absehbarer Zeit sind die Ressourcen erschöpft. Energie muss deshalb eingespart werden.
Erneuerbare Energien treten an die Stelle fossiler Energieträger. Haussanierung, Denkmalschutz und moderne Energieerzeugung müssen sich dabei nicht ausschließen.
Für eine nachhaltige Stadtentwicklung geht es nach Kahles Auffassung darum, das Stadtbild von Marburg zu erhalten, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien einzusetzen, Ressourcen zu schonen und den Ausstoß von Kohlendioxid zu minimieren. Die energetische Optimierung eines historischen Gebäudes hält Kahle dann für gelungen, wenn man sie von außen nicht sieht.
Der Paragraph 10a der Energieeinsparverordnung von 2009 regelt die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen: "In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgabe des Absatzes 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird."
In Absatz 2 sind die Fristen festgelegt: "Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden."
Je früher die Umrüstung erfolgt, desto früher können Energiekosten eingespart, Zuschüsse und Fördermittel in Anspruch genommen, der CO2-Ausstoß verringert und das Gebäude zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Zusätzlich wird durch die energetische Verbesserung der Gebäudehülle die Heizlast verringert.
Man spart passiv Energie ein. Mit verringerten Wärmeverlusten ist zugleich ein Komfortgewinn verbunden.
Auch 2011 gibt es staatliche Förderungen für umweltschonende Heiztechnik und energetische Sanierungen. Die Universitätsstadt Marburg fördert den Bau von solarthermischen Anlagen mit 1.000 Euro und Ersatzmaßnahmen mit 500 Euro. Auch die
Stadtwerke Marburg (SWM) bieten verschiedene Förderprogramme an.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Zuschüsse und Förderungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) fördert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Biomasse und Umwelt- oder Erdwärme. Die Stadt Marburg fördert den denkmalschutzbedingten Mehraufwand.
Die Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude findet donnerstags von 15 bis 18 Uhr im Bauamt an der Barfüßerstraße statt. Als Ansprechpartner steht Markus Klöck vom städtischen Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz zur Verfügung.
pm: Stadt Marburg
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