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Gesetzmäßig nachgiebig


Zuständigkeit für B3A geändert

30.08.2011 (bke)
Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen ist künftig für Verkehrsregelungen auf der Bundesstraße 3 von der Bundesautobahn A 480 beim Gießener Nordkreuz bis zur Anschlussstelle der B 62 "Cölbe-Bürgeln" zuständig. Das sieht eine neue Regelung des Landes Hessen zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 vor.
In der Praxis bedeutet das, dass für Verkehrsregelungen auf der B3A in dem festgelegten Bereich nicht mehr die Straßenverkehrsbehörden der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie des Regierungspräsidiums Gießen (RPGI) als Aufsichtsbehörde zuständig sind, sondern das hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. Das hat die Stadt Marburg am Dienstag (30. August) bekanntgegeben.
pm: Stadt Marburg
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