30.08.2011 (bke)
Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen ist künftig für Verkehrsregelungen auf der Bundesstraße 3 von der Bundesautobahn A 480 beim Gießener Nordkreuz bis zur Anschlussstelle der B 62 "Cölbe-Bürgeln" zuständig. Das sieht eine neue Regelung des
Landes Hessen zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 vor.
In der Praxis bedeutet das, dass für Verkehrsregelungen auf der B3A in dem festgelegten Bereich nicht mehr die Straßenverkehrsbehörden der
Universitätsstadt Marburg und des
Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie des
Regierungspräsidiums Gießen (RPGI) als Aufsichtsbehörde zuständig sind, sondern das hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. Das hat die Stadt Marburg am Dienstag (30. August) bekanntgegeben.
pm: Stadt Marburg
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