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Brücken verbauen


Beamter wegen Veruntreuung verurteilt

20.07.2011 (bke)
"Es war eine Dunkle Zeit", erklärte der 54-jährige Erwin A am Dienstag (19. Juli) bei seinem Schlusswort vor dem Landgericht Marburg. Der ehemalige städtische Beamte hatte über zehn Jahre hinweg insgesamt 1,65 Millionen € veruntreut.
Nach der Verlesung der umfangreichen Anklageschrift durch Staatsanwalt Georg Ungefuk gab der Angeklagte seine Verfehlungen zu. Auch erklärte er bei einer ersten Befragung durch den vorsitzenden Richter Carsten Paul, dass er seit Bekanntwerden seiner Taten geständig gewesen sei. So gut wie möglich habe er versucht, zur vollständigen Aufklärung beizutragen, und den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Seit dem Jahr 2000 hatte er regelmäßig Gelder der Stadt Marburg veruntreut. Bei der städtischen Beihilfestelle war er für die Abrechnung von Arzt- und Krankenkosten der Beschäftigten zuständig.
Dort war es seine Aufgabe, die Beihilfeanträge zu prüfen, zu bewilligen und die Zahlungsanweisungen auszustellen. Für diesen Vorgang war nur er allein verantwortlich. Daher hatte er die Möglichkeit, fiktive Beihilfeanträge auf seinen eigenen Namen auszustellen und anschließend Gelder dafür auf eigene Konnten überweisen zu lassen.
Die Veruntreuung war durch eine aufmerksame Kollegin entdeckt worden. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr seien Gelder an die Stadt zurücküberwiesen worden. Bei der Untersuchung hatte die Kollegin die hohen Überweisungen des Angeklagten auf seine eigenen Konten entdeckt.
Über einen Zeitraum von zehn Jahren verschaffte Erwin A sich durchschnittlich 15.000 € monatlich zusätzlich. Das ist der bislang größte Fall von veruntreuung bei der Stadt Marburg.
Entsprechend groß war das Interesse an diesem Fall. Zahlreiche Medienvertreter und Zuschauer nahmen an der Verhandlung teil.
Nach seiner Ausbildung zum Orgelbauer und dem Bundeswehrdienst arbeitete Erwin A für die Stadt Marburg. Das Beamtenverhältnis wurde mittlerweile jedoch aufgelöst.
Bei seinem Schuldeingeständnis gab der Angeklagte an, dass er zunächst nur einmalig Geld aus der Stadtkasse habe nehmen wollen. Er habe jedoch des hoen Lebensstandards wegen immer mehr gebraucht.
"Es war eine Abwärtsspirale", sagte er. Das Geld habe ihn nicht glücklicher gemacht. Er habe sich nur noch darum sorgen müssen, die hohen Ausgaben decken zu können.
Strafrechtlich relevant waren nur die Taten seit 2006. Alle vorherigen Straftaten sind bereits verjährt und können nicht mehr geahndet werden.
Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurden Heinrich Fehlinger und als städtischer Justitiar sven Ludwig als Zeugen befragt. Sie bestätigten weitestgehend die Aussagen des Angeklagten bezüglich seiner Mithilfe bei der Aufklärung und Wiedergutmachung.
Erwin A hatte von dem Geld mehrere Oldtimer, teure Uhren, Gold und Immobilien erworben. Er habe beispielsweise Tips gegeben, an wen sich die Autos oder die Uhren möglicherweise besonders gewinnbringend verkaufen ließen.
Eine Aufstellung Ludwigs zeigte jedoch den immensen wirtschaftlichen Schaden auf. Durch die Verkäufe der übrigen Luxusgüter und durch Versicherungszahlungen würden gerade einmal 300.000 Euro ersätzt.
Ein Leumundszeuge sagte anschließend über den Angeklagten, dass er ihn als guten und freundlichen Menschen kennengelernt habe. Er habe einen Fehler gemacht. Leider habe er den eingeschlagenen Weg nicht mehr verlassen können.
Das Gericht verurteilte Erwin A zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Paul begründete diese Strafe mit der enorm hohen veruntreuten Geldsumme. Die Mithilfe bei der Aufklärung und Wiedergutmachung wirke sich allerdings strafmildernd aus.
Die insgesamt 120 Fälle von Veruntreuung müssten allerdings als einzelne Straftaten bewertet werden. Sie könnten nicht als Gesamtstraftat gesehen werden.
Diese Position hatte Rechtsanwalt Thomas Strecker bei seiner Schlussrede als mögliche Vorgehensweise zur Strafzumessung vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde jedoch bereits in den 90er Jahren durch die Rechtsprechung abgelehnt.
Bernd Kerseboom
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