13.05.2008 (fjh)
Die Rechtsberatung des
Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AStA) ist ein Angebot an alle Studierenden der Philipps-Universität. Sie können sich dort bei einem Rechtsanwalt kostenlos zu arbeits-, wohn- oder sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen hat der Marburger Stadtverordnetenversammlung nun gegen deren Willen versagt, die Rechtsberatung des AStA finanziell zu unterstützen.
"Die Argumentation des Regierungspräsidiums ist auf sachlicher Ebene schlichtweg falsch", kritisierte AStA-Vorsitzende Julia Flechtner am Dienstag (13. Mai) den Beschluss. Das Regierungspräsidium hatte es als erwiesen angesehen, dass die angedachte Unterstützung an die Studierenden weitergegeben würde, die im Sommersemester 2006 an einer Spontan-Demonstration auf der sogenannten "Stadtautobahn" B3A teilgenommen hatten.
Flechtner stellte indes klar: "Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es dem AStA weder erlaubt, Einzelpersonen finanziell zu unterstützen, noch, Geld zu spenden. Die in Aussicht gestellten Gelder würden allen Studierenden zugute kommen, indem zum Beispiel die Sprechstunde des Rechtsanwalts erweitert oder Workshops zu - für Studierende relevanten - Themen angeboten werden könnten."
Oberbürgermeister Egon Vaupel hatte bereits Unverständnis gegenüber der Argumentation des Regierungspräsidiums gezeigt. Auch der AStA hält die Entscheidung für rechtlich nicht tragfähig und behält sich weitere Schritte vor.
"Eine derartige Unkenntnis der Arbeitsweise einer Verfassten Studierendenschaft ist für das Regierungspräsidium Gießen wirklich peinlich", fand die AStA-Vorsitzende. Den Vizepräsidenten Hans-Otto Kneip, der sich für den Beschluss verantwortlich zeigt, lädt der AStA indes zu einem "Tag der offenen Tür" in die Rechtsberatung ein. "Damit werden wir auch unserem Auftrag zur politischen Bildung gerecht", freute sich Flechtner.
pm: AStA Marburg
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