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Bebauungsplan ohne Wirkung


Fünfgeschossiges Wohnhaus am Erlenring beunruhigt Linke

12.05.2008 (fjh)
Vor einer neuen Bausünde durch ein Hau-Ruck-Verfahren hat die Marburger Linke (ML) am Montag (12. Mai) gewarnt. Im Sonntag-Morgen-Magazin vom 11. Mai 2008 habe eine BHW-Immobilien GmbH Studenten-Appartments "in TOP-Lage" angeboten.
Die Linke möchte nicht ausschließen, dass es sich dabei um Gebäude im Bereich des Bebauungsplans Nummer 7/3 handelt, der Wohnungen entlang der Straßenfront zur B3 ausdrücklich ausschließt.
Für die Sitzung des Bau- Und Planungsausschusses am Mittwoch (21. Mai) und die Stadtverordneten-Versammlung am Freitag (30. Mai) hat die Linken-Fraktion den Magistrat der Stadt Marburg in einem Antrag aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bebauung des Grundstücks zwischen der ehemaligen Feuerwache und der Autobahn-Unterführung keine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans erfolgt und insbesondere auch keine Überbauung der dort vorgesehenen Grünfläche ohne vorherige formelle Änderung des Bebauungsplans unter Einhaltung aller Bestimmungen stattfindet.
Bereits in der Sitzung des Beirats für Stadtgestaltung am 15. Januar 2008 und des Denkmalbeirats am 4. März 2008 wurden die Pläne eines Investors zur Errichtung einer Studierenden-Wohnanlage am Erlenring vorgestellt. Dabei erhoben sich Bedenken dagegen, dass an dieser Stelle neben dem Markt-Dreieck und dem Erlenring-Center ein drittes mächtiges Bauwerk entstehen soll.
Dieser Neubau würde das Stadtbild angesichts seiner geplanten Höhe mit fünf Stockwerken empfindlich stören, meinen die Linken-Stadtverordneten Pit Metz und Prof. Dr. Georg Fülberth. Könne diese Geschoss-Höhe nicht umgesetzt werden, sei zu befürchten, dass der vom Investor angestrebte Umfang durch Ausdehnung in der Fläche in Gestalt der Bebauung eines Grün-Stücks erreicht werden soll.
Ebenso bedenklich wie der städteplanerische Aspekt ist nach Einschätzung der beiden Kommunalpolitiker die Gefahr, dass das Projekt im Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden könnte.
Am 25. April 2000 hatte die Stadtverordneten-Versammlung den Bebauungsplan für die Erlenringspange geändert. Planungsziel war es, „die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung "Mittelwald" in eine private Grünfläche umzuwandeln. Planungsabsicht war – laut Begründung des damaligen Antrags des Magistrats – die Erhaltung von "verwilderten Gartenbrachen und Sukzessionsflächen mit Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“.
Im Bebauungsplan ist ausdrücklich festgehalten: "Entlang der Straßenfront zur B3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen.“
Nunmehr ist stattdessen an dieser Stelle die Errichtung eines Appartement-Komplexes für studentisches Wohnen geplant. Das widerspricht dem bisherigen Nutzungskonzept, wie es im gültigen Bebauungsplan niedergelegt ist.
Zweifellos könne überlegt werden, ob das neue Nutzungskonzept dem alten vorzuziehen ist. Dann aber müsste der Bebauungsplan nach Auffassung von Fülberth und Metz im regulären Verfahren geändert werden. Eine einfache Befreiung nach § 31 BauGB wäre dagegen eine Nacht-und-Nebel-Aktion, an deren Ende eine dritte Bausünde in diesem Bereich neben Markt-Dreieck und Erlenring-Center stehen könnte.
Die Linken fordern daher den Magistrat auf, für eine etwaige Änderung des Bebauungsplans das ordentliche demokratische Verfahren einzuhalten und nicht dem Drängen eines Investors, der es offenbar eilig hat, durch die gehorsame Erteilung einer Befreiung nachzugeben.
pm: Marburger Linke
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