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Wissensdurst beim Zensus 2011

29.04.2011 (fjh)
Die Erhebungsstelle der Universitätsstadt Marburg zum Zensus 2011 wurde bereits im November 2010 an der Hannah-Arendt-Straße im Stadtteil Stadtwald eingerichtet. Um die statistische Geheimhaltung zu gewähren und Interessenkonflikte zu vermeiden, ist die Erhebungsstelle von anderen Verwaltungsstellen personell, organisatorisch und räumlich getrennt.
Hauptaufgabe der Erhebungsstelle ist die Haushaltebefragung und die Befragung in Gemeinschaftsunterkünften. Von ihr aus erfolgt die vollständige Organisation und Durchführung dieser Erhebungen für die Universitätsstadt Marburg.
Ungefähr 120 Interviewerinnen und Interviewer wurden rekrutiert und geschult. Ihr Einsatz vor Ort wird in der Erhebungsstelle koordiniert.
Montag (9. Mai) ist Stichtag für den Zensus 2011 in Deutschland. Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen finden beim Zensus 2011 die Befragungen bei der Haushaltebefragung nur für einen Teil der Bevölkerung statt.
Ein Großteil der verwendeten Informationen stammt aus vorhandenen Verwaltungsregistern. Er kommt beispielsweise aus dem Melderegister und den erwerbsstatistischen Registern der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Mit dem Ziel, die aus den Melderegistern stammenden Bevölkerungszahlen statistisch zu korrigieren, werden im Rahmen der Haushaltebefragung ab Dienstag (10. Mai) ungefähr 7.300 Marburgerinnen und Marburger nach einem mathematisch-statistischem Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Bei diesen Stichproben werden Fragen zu Schulbildung, Beruf, Familienstand und Religion gestellt. Die Angaben zur Religion sind freiwillig.
In Gemeinschaftsunterkünften, zu denen Wohnheime für Studenten, Behinderte, Kinder, Jugendliche und Senioren zählen, erfolgt eine Vollerhebung. Das bedeutet, dass Informationen über alle in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden rund 3.800 Personen erhoben werden.
Dazu erhalten die Haushalte an den repräsentativ ausgewählten Anschriften Ankündigungskarten, ein offizielles Anschreiben der Erhebungsstelle und ein Informationsblatt, das über die Zählung informiert. Auf den Ankündigungskarten stellen sich die Interviewer namentlich vor, benennen eine Telefonverbindung und geben den voraussichtlichen Termin bekannt, an dem die Befragung durchgeführt werden soll.
Kann ein Terminvorschlag nicht angenommen werden, ist nach Rücksprache eine individuelle Terminabsprache möglich. Jeder Erhebungsbeauftragte kann sich mit einem entsprechenden Ausweis legitimieren.
Die Befragung selbst kann dann entweder zusammen mit dem Erhebungsbeauftragten in einem Interview stattfinden, oder der ausgefüllte Fragebogen kann online oder per Post an die Erhebungsstelle zurückgeschickt werden. Die Auskünfte werden hier auf Vollständigkeit und rechtzeitigen Rücklauf geprüft und an das Statistische Landesamt in Wiesbaden weitergeleitet.
Generell soll Post an die Erhebungsstelle deutlich mit "Zensus 2011" gekennzeichnet werden. Das garantiert nach Angaben der Erhebungsstelle, dass solche Sendungen, sollten sie fälschlicherweise an anderer Stelle der Stadtverwaltung ankommen, ungeöffnet an die Erhebungsstelle weitergeleitet werden.
Neben den direkten Befragungen, deren praktische Durchführung Sache der Erhebungsstellen ist, führt das Statistische Landesamt eine Gebäude- und Wohnungszählung durch. Hierzu werden etwa 20.000 Besitzer von Marburger Immobilien befragt.
Alle Eigentümer bekommen ab Montag (2. Mai) per Post einen Fragebogen von Wiesbaden zugeschickt. Nach dem Ausfüllen sollen diese Angaben direkt per Post oder online dorthin zurück fließen.
Die Eigentümer werden beispielsweise zu den Merkmalen
Gebäudeart, Baujahr, Bauweise, Eigentumsverhältnis, Heizungsart, Fläche, Raumzahl, Ausstattung mit Bad und WC sowie Nutzungsart wie vermietet oder leerstehend befragt.
Für alle Arten der Befragungen besteht Auskunftspflicht. Sie ist im Paragraphen 18 des Zensusgesetzes 2011 geregelt.
Die Auskunftspflicht ist wichtig, um verlässliche Daten zu bekommen, mit denen für die Zukunft geplant werden kann. Wenn die Teilnahme freiwillig wäre, würde das die Qualität der Ergebnisse des Zensus nicht unerheblich beeinträchtigen.
Fragebogenmuster zu den jeweiligen Auskunftsarten und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www. zensus2011.de. Mit Fragen können sich die Bürger entweder an die Erhebungsstelle in Marburg unter der e-Mail-Adresse zensus11 at marburg-stadt.de oder ans Statistische Landesamt in Wiesbaden unter zensus-auskunft at statistik-hessen.de wenden. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 sehen einige Kritiker bei der anstehenden Befragung als nicht berücksichtigt an, hatte das höchste deutsche Gericht doch jede Datenerhebung auf den jeweils vorbestimmten Zweck begrenzt und einen Abgleich mit anderen Dateien grundsätzlich untersagt.
pm: Stadt Marburg
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