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Nichts geahnt


Graffitis können teuer werden

28.04.2011 (fjh)
Zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren haben am Mittwoch (27. April) ein Graffiti an einer Brücke über die Sonnenblickallee angebracht. Ein Zeuge hatte die Sprüher der Polizei gemeldet.
Die Beamten konnten einen der beiden nach einem Fluchtversuch stellen. Im Rucksack des 13-jährigen Jungen fanden sie vier Spraydosen für pink, lila und schwarz sowie zwei "Gold-Marker" in den Farben weiß und schwarz. Außerdem waren seine Hände mit frischen Farbspuren gezeichnet.
Die Polizei übergab ihn seiner Mutter. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass illegale Graffitis Sachbeschädigungen sind, die straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Schadensersatzanspruch könne schnell in die Tausende gehen. So habe das Besprühen der Wand eines Wohnhauses einen 16-jährigen Tatverdächtigen 8.600 Euro gekostet.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten zwar als nicht strafmündig; sie sind aber bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus besteht möglicherweise eine Schadensersatzpflicht ihrer Eltern.
Erwirkt ein Geschädigter beim Gericht einen Schuldentitel, so behalten seine zivilrechtlichen Ansprüche noch 30 Jahre lang ihre Gültigkeit. Wer mit 13 sprüht, läuft also Gefahr, bis zum 43. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Lediglich die Strafbarkeit verjährt währenddessen.
wenn es sich bei dem ermittelten Täter um nur einen aus einer ganzen Gruppe handelt, so muss er gesamtschuldnerisch den durch diese Truppe entstandenen kompletten Schaden alleine begleichen. Der Stress mit der Polizei, den Eltern, der Schule oder am Arbeitsplatz gehört außerdem zu den nicht zu unterschätzenden unangenehmen Auswirkungen einer Sprühaktion.
pm: Polizei Marburg
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