21.03.2011 (ms)
Ohne Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde eigenmächtig mit Metallsonde und Schaufel nach Bodenschätzen suchen und sie zu behalten, kann sehr teuer werden. Dann besteht der Verdacht der Unterschlagung und eines Verstoßes gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz. Das kann erhebliche Geldbußen nach sich ziehen.
Mit diesen Umständen muss sich seit Samstag (19. März) ein 45-jähriger Marburger auseinandersetzen. Ein Spaziergänger hatte der Polizei einen Mann gemeldet, der am Waldrand von Moischt mit einer Metallsonde den Boden absuchte und mit einem Spaten grub. Der Mitteiler- selbst Archäologe - befürchtete die Zerstörung von Bodendenkmälern durch einen Raubgräber.
Dank der Aufmerksamkeit des Anrufers ermittelte die Polizei den beobachteten Mann. Auf Anordnung der Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Marburg durchsuchte sie die Wohnung des 45-jährigen Marburgers. Sie fand die Metallsonde und das Grabwerkzeug. Außerdem stellte sie mutmaßlichen Fundstücke - zwei Münzen, ein Messer und weitere nicht erkennbare Metallgegenstände von unbekanntem Wert - sicher.
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits die eigenmächtige Suche nach Bodenfunden ohne Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde verboten ist. Wer sich Fundstücke aneignet, macht sich erst recht strafbar.
Unsachgemäß ausgegrabene Bodenfunde verlieren in der Regel ihren wissenschaftlichen Wert. Dem steht ein meist geringer materieller Wert der Fundstücke gegenüber, die man weder behalten noch weiter veräußern darf.
Den Schatzsucher erwartet ein Strafverfahren wegen Unterschlagung. Ferner muss er mit einer empfindlichen Geldbuße nach dem Denkmalschutzgesetz rechnen.
pm: Polizei Marburg
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