14.03.2011 (fjh)
Erfreut zeigte sich Bürgermeister Dr. Franz Kahle am Montag (14. März) über ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH). Das oberste hessische Verwaltungsgericht hatte in der vorangegangenen Woche entschieden, dass Gemeinden, die Kinder aus anderen Städten und Gemeinden in ihren Kindertageseinrichtungen betreuen, von den Wohnsitzkommunen der Kinder dafür einen angemessenen Ausgleich fordern können.
Der Landesgesetzgeber hatte vor fünf Jahren eine Regelung eingeführt, dass Kommunen untereinander einen Kostenausgleich fordern können, wenn Kinder aus einer Kommune eine Kindertageseinrichtung in einer anderen Kommune besuchen. Die
Universitätsstadt Marburg hatte mit den Marburger Umlandgemeinden daraufhin vereinbart, dass in Marburg nur dann Kinder aus anderen Gemeinden in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn die Umlandgemeinden dem vorher schriftlich zustimmen oder kein entsprechender Betreuungsplatz in der Umlandgemeinde vorhanden ist.
In der Folge hatte die Stadt Marburg daher von Umlandgemeinden entsprechende Kostenbeiträge eingefordert, wenn Kinder aus Umlandgemeinden Marburger Einrichtungen besuchten. Wie mehrere andere hessische Gemeinden hatte auch die Stadt Wetter diese gesetzliche Regelung nicht akzeptiert und eine Zahlung verweigert.
Kahle und sein Amtskollege Kai-Uwe Spanka aus Wetter hatten daraufhin vereinbart, die strittige Frage vor Gericht klären zu lassen. Diese Streitfrage ist jetzt vom VGH in einem vergleichbaren Fall geklärt worden.
Geklagt hatte die Stadt Friedrichsdorf gegen die Stadt Rosbach. Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Stadt Friedrichsdorf völlig zu Recht von der Gemeinde Rosbach einen Kostenausgleich fordere.
"Wir sind froh, dass diese Streitfrage jetzt geklärt ist", sagte Kahle. "Wir wollen als Stadt Marburg mit den Umlandgemeinden weiterhin gut zusammenarbeiten und streben nicht an, dass mehr auswärtige Kinder als heute in Marburg betreut werden. Wenn wir aber als Stadt Marburg auswärtige Kinder betreuen, dann steht uns hierfür nach der jetzigen Entscheidung ein Kostenausgleich zu."
Auf dieser Basis könne die Stadt Marburg den Ausbau der Kinderbetreuung inder Region partnerschaftlich mit den Nachbarkommunen weiter planen. Auch die Universitätsstadt zahle selbst Ausgleichsbeträge, wenn Marburger Kinder Einrichtungen im Umland besuchen.
Die Universitätsstadt Marburg werde der Stadt Wetter vorschlagen, die Klage für erledigt zu erklären. Neben Wetter hätten sich bislang auch einige andere Gemeinden aus dem Kreis geweigert, die Zahlungen zu leisten.
"Es ist gut für alle Beteiligten, dass die Regeln nun klar sind", meinte der Bürgermeister. "Dann kann sich auch jede Gemeinde bei der Haushaltsaufstellung darauf einrichten, dass gegebenenfalls Zahlungen an Nachbargemeinden für Kinderbetreuungen zu leisten sind."
pm: Stadt Marburg
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