10.03.2011 (fjh)
Die Bebauung in der Biegenstraße ist angemessen und zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das
Regierungspräsidium Gießen in einer Verfügung an die
Universitätsstadt Marburg.
Nach Angaben der Stadtverwaltung habe das RP festgestellt, dass die von einigen Anwohnern kritisierte Innenbebauung in der Biegenstraße rechtmäßig und angemessen ist. Insbesondere das Argument, dass die geplante Bebauung die Nachbar-Interessen verletze, wird vom Regierungspräsidium zurückgewiesen.
Das RP führt aus, dass durch die vorgesehene Bebauung "die Grundzüge der Planung nicht berührt“ werden. Es handele sich um eine "maßvolle Überschreitung der Ausnutzungskennziffern“, die "das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ nicht gefährde.
Die zwar vom RP monierte "Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl“ sei "auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar“. Insbesondere bringe das Vorhaben für seine Umgebung "keine städtebaulichen Spannungen“ mit sich.
Außerdem würden durch die Bebauung den Nachbarn keine Nachteile entstehen, die ihnen billigerweise nicht zugemutet werden dürften. Zudem werde das vorhandene Gebiet nicht umstrukturiert.
Zwar gibt das Regierungspräsidium vor, dass die erteilte Baugenehmigung zunächst zurückzunehmen sei. Aus Sicht der Universitätsstadt Marburg ist die hierfür gegebene Begründung mit der vermeintlichen falschen Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl aber nicht überzeugend. Das Bauprojekt ist allerdings auch aus Sicht des RP auf dem Wege der Befreiung zu genehmigen.
Im Ergebnis ist die Verfügung des RP nach Ansicht der Stadt "eine uneingeschränkte Bestätigung des Inhalts der erteilten Baugenehmigung". Auch die Entscheidungen des Denkmalbeirats und des Gestaltungsbeirats, die die Bebauung in der genehmigten Fassung unterstützt hatten, wurden damit inhaltlich bestätigt.
pm: Stadt Marburg
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