22.02.2011 (fjh)
In der Stadtverwaltung soll ein internes Kontrollsystem etabliert werden, das der Organisation der Verwaltung entspricht und Impulse für ihre Weiterentwicklung geben kann. Das hat der Magistrat der
Universitätsstadt Marburg in seiner Sitzung am Montag (21. Februar) beschlossen.
Schritte, die dieses Kontrollsystem möglich machen, legte Oberbürgermeister Egon Vaupel dem Magistrat zur Beschlussfassung vor. "Mit der Umsetzung wird sichergestellt, dass transparent wird, welche Prüfungen in welchem – auch zeitlichen – Rahmen stattfinden“, erläuterte Vaupel.
In der Vorlage für den Magistrat heißt es: "Das städtische Prüfungsamt wird beauftragt, zeitnah ein Konzept zur Prüfungsplanung zu erarbeiten. Spezielle Prüfaufträge, die vom Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung dem Prüfungsamt übertragen werden können, sind in die Prüfpläne einzuarbeiten. Durchgeführte Prüfungen sind zu dokumentieren und im Rahmen der Berichterstattung dem Magistrat und dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig als Quartalsbericht zur Kenntnis zu geben."
Die lückenlose Aufklärung der Untreuehandlungen in der städtischen Beihilfestelle sei die eine Sache, meinte Oberbürgermeister Vaupel. "Aus den vorläufigen Feststellungen des Prüfungsamtes werde ich Konsequenzen ziehen. Die Abläufe und Prozesse in allen zahlungsrelevanten Bereichen der Stadtverwaltung werden kritisch untersucht.“
Mit dieser Untersuchung soll eine geeignete externe Einrichtung beauftragt werden. Sie soll Vorschläge sowohl für die Implementierung systemtechnischer Kontrollmechanismen als auch ablauforganisatorischer Prozesse für Bereiche der Verwaltung erarbeiten, in denen zahlungsrelevante Vorgänge bearbeitet werden.
Mit dem Beschluss des Magistrats werde das alles auf den Weg gebracht, fasste Vaupel zusammen. Die Etablierung eines flächendeckenden internen Kontrollsystems bedinge auch eine erweiterte technische und gegebenenfalls auch personelle Ausstattung. "Darüber ist nach Vorlage des Prüfungskonzeptes zu entscheiden“, erklärte Vaupel.
pm: Stadt Marburg
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