14.02.2011 (fjh)
"Viel Lärm um nichts“ fand Richter Dr. Johann Lessing. Einvernehmlich mit Angeklagten und Staatsanwaltschaft stellte er am Montag (14. Februar) das Verfahren gegen sechs Viertelstunden-Blockierende ein.
In der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, dass das Blockieren der Bundesstraße B3a allenfalls eine geringe Schuld beinhaltet. Von 9 bis 10.25 Uhr fand im Amtsgericht Marburg der erste Prozess gegen die Proteste zur Unterzeichnung des Hessischen Hochschulpaktes statt.
Die Anklage lautete auf Nötigung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
In einer Prozesserklärung bezeichneten die Angeklagten den Hochschulpakt als "Nötigung der hessischen HochschulpräsidentInnen durch die Schwarz-Gelbe Landesregierung". Rechtsanwalt Gunter Specht begrüßte die Einstellung der Strafverfahren. Er halte sie für sehr wichtig.
"Es kann nicht sein, dass Studierende für Proteste gegen die verfehlte Bildungspolitik der Landesregierung verurteilt werden", erklärte Specht. "In der Prozesserklärung wurde nachvollziehbar begründet, warum eigentlich die Hessische Landesregierung auf die Anklagebank gehört“
Im Mai 2010 demonstrierten Zehntausende gegen den Hochschulpakt und die damit verbundenen Kürzungen von rund 35 Millionen Euro an den hessischen Hochschulen. Im Zuge dieser Proteste wurde am 18. Mai 2010 kurzzeitig auch auf der sogenannten "Stadtautobahn" B3A demonstriert.
"Das Demonstrationsrecht sollte nun durch diesen Schauprozess untergraben werden", befürchtete der
Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA). Im Vorfeld des Prozesses hatte es bereits am Donnerstag (10. Februar) eine Solidaritätskundgebung mit ungefähr 100 Demonstrierenden gegeben. Außerdem sammelten die Verurteilten und ihre Unterstützer bereits hunderte von Unterschriften gegen die Verfolgung der Sechs Angeklagten. Auch der AStA hatte sich mit ihnen solidarisiert.
pm: AStA Marburg
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